hallo


Antwort auf:
Dass der Ehevertrag zu den Kaufverträgen gehört, ist ein Teil der Systematik, mit der die vier sunnitischen Rechtsschulen (madhahib) das ganze Gebiet der Sunna handhabbar machen.


der ehevertrag, so wie mir einer vorliegt, regelt eher die rechte und pflichten der eheleute.
die frau kann z.b. eine absicherung im falle einer scheidung, die über die morgengabe hinausgeht, festschreiben.
der mann zb, dass jeden tag das mittagessen auf dem tisch stehen muss.
zu einem kaufvertrag passt das meiner meinung nach nicht.
es ist eher wie ein ehevertrag in d.

kannst du das erklären?
in einem anderen thread vielleicht.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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