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Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko #92587
19/04/09 05:36 AM
19/04/09 05:36 AM
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schneidk Offline OP
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Da es hier im Forum bereits viele Anfragen zu den Einreisebestimmungen und dem Aufenthaltsrecht von Marokko gab und es an qualifizierten sachkundigen Antworten hierzu mangelt, möchte ich auf den folgende Link

http://www.carim.org/Publications/CARIM-AS04_01-Elmadmad.pdf

aufmerksam machen, in dem die Rechte von Ausländern, die nach Marokko einreisen und vielleicht länger dort bleiben wollen auf Basis des marokkanischen Gesetzes (loi 02-03 vom 11.11.2003) beschrieben sind, einschließlich der möglichen Strafen bei Verstößen sowie der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde.

Sollte ich das entsprechende Gesetz noch im genauen Wortlaut finden, werde ich es ebenfalls posten. Im übrigen rege ich gerichtet an die Moderatoren aber auch zur Verwendung im Reiseführer von Frau Daerr an, daß diese Webseite direkt auf www.marokko.com verlinkt wird.
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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: schneidk] #92588
19/04/09 06:03 AM
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Den Gesetzestext im genauen Wortlaut findet man auf den Webseiten des marokkanischen Justizministeriums

http://www.justice.gov.ma/fr/legislation/legislation_.aspx?ty=2&id_l=140.

Ich hoffe, hiermit allen Marokko-Reisenden und denjenigen, die länger dort bleiben wollen, geholfen zu haben.

Im übrigen ist Artikel 21 des Gesetzes festgelegt, daß man auch nach Ablehnung einer Aufenthaltsverlängerung noch 15 Tage straffrei in Marokko bleiben darf, um seine Einspruchsfrist gegen die Ablehnung wahrnehmen zu können.

Ich rege dringend an, diese Information direkt auf den Marokko-Webseiten zu verankern und außerdem im Reiseführer wiederzugeben.
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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: schneidk] #92591
19/04/09 10:07 AM
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moin schneidk, ja super recherchiert. doch leider im abschluss nicht ganz elegant.
Du beziehst dich auf den Article 21:
La reconduite à la frontière peut être ordonnée par l'administration, par décision motivée, dans les cas suivants :
3 - si l'étranger, auquel la délivrance ou le renouvellement d'un titre de séjour a été refusé ou a été retiré, s'est maintenu sur le territoire marocain au-delà du délai de 15 jours, à compter de la date de notification du refus ou du retrait ;
4 - si l'étranger n'a pas demandé le renouvellement de son titre de séjour et s'est maintenu sur le territoire marocain au-delà du délai de 15 jours, suivant l'expiration du titre du séjour ;

Dieser § bezieht sich auf das titre de sejour und die sind im § 5 definiert als:
Les titres de séjour sur le territoire marocain sont :
- la carte d'immatriculation
- la carte de résidence.

Du unterliegst aber dem § 9 : Sont dispensés de souscrire à une demande de carte d'immatriculation :
1) outre les agents et membres des missions diplomatiques et consulaires visés par l'article 2 ci-dessus, leurs conjoints, leurs ascendants et leurs enfants mineurs ou non mariés vivant sous leur toit :
2) les étrangers séjournant au Maroc pendant une durée maximale de 90 jours, sous couvert d'un titre régulier de voyage.

Da ich mal vermute, dass du kein diplomat bist, unterliegst du also einem « titre régulier de voyage und der gilt 90 tage und benefiziert nicht von der 15 jours regelung, es sei denn, du hast einen titre de sejour beantragt und der wurde verweigert.
Und deswegen komme ich auf meine eingangs gegebene empfehlung zurueck : vergiss es
ansonsten koenntest du bekanntschaft machen, mit dem was herr elmadmad (ist der name programm?, toller name fuer den author einer gesetzestextbesprechung, erinnert mich an die gute alte zeitschrift gleichen namens) in seinem schlussatz schreibt:
Il n’existe presque pas des dispositions relatives à la protection des étrangers……….

In deiner ersten empoerung ueber unsere widerworte hast du dir ne menge arbeit gemacht, die ich sehr anerkenne, aber unterm strich liegst du komplett falsch und dein tip koennte schwer gefaehrlich werden fuer manch einen.

Mein schlussatz waere und als empfehlung an den physiker, wissenschaftler und astronomen schneider waere:
es lesen hier viele mit, die durch derartige falsche hinweise schon sehr in die bedrouille gekommen sind, donc il faut être tres prudant avec des recommandations de cette portée.

tja, vertan, vertan sprach der igel und stieg von der drahtbuerste.

beste sonntagsgruesse to everybody sendet vom aequator aquawatch


Ps: wuerde gerne mal deine meinung hoeren zu dem buch von Martin Bojowald Zurück vor den Urknall.

Last edited by aquawatch; 19/04/09 10:19 AM. Reason: noch was eingefallen

du hast noch nicht einmal nicht den ocean gesehen? die reden von nichts anderes im himmel! knocking on heavens door


Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: aquawatch] #92615
20/04/09 03:39 AM
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Ich möchte an dieser Stelle alle Leser des Forums darauf aufmerksam machen, daß sich in diesem Forum einige Teilnehmer tummeln, die, wie man an der Anzahl der Beiträge erkennen kann, ein auffallend hohes Mitteilungsbedürfnis haben und sich offenbar zu jedem Forumbeitrag melden, ohne dort qualifizierte sachkundige Beiträge beizusteuern, sondern im Gegenteil Forumbeiträge durch Beiträge, die an der Sache vorbeigehen, durch Aufblähung regelrecht zerstören. Zu diesen Teilnehmern gehört meines Erachtens auch Aquawatch.

In meinem Beitrag habe ich, wozu der Teilnehmer Aquawatch unfähig war, lediglich auf die aktuell geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen durch Hinweis auf den genauen Gesetzeswortlaut aufmerksam gemacht, um damit den zum Teil wilden Vermutungen im Marokko-Forum ein Ende zu bereiten.

Dann hatte ich darauf aufmerksam gemacht, daß es das Gesetz erlaubt, sich auch nach Verweigerung einer Aufenthaltsberechtigung noch bis zu 15 Tage ab Zustellung derselben in Marokko aufzuhalten. Die Verweigerung einer Aufenthaltsberechtigung setzt - außer für den Teilnehmer Aquawatch - voraus, daß ebensolche zuvor beantragt wurde, sonst könnte sie ja nicht verweigert werden. Der Beitrag von Aquawatch ist daher neben der Sache.

Für denjenigen, der nur ein paar Tage länger bleiben möchte, eröffnet dies die Möglichkeit, dies ganz legal auch mit Hilfe eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung zu erreichen, der die Voraussetzung zur Gewährung derselben nicht erfüllt, z.B., weil man keinen Mietvertrag hat oder man kein Konto bei einer marrokanischen Bank eröffnen möchte.

Der Antrag wird dann zwar wahrscheinlich abgewiesen, aber man darf trotzdem noch 15 Tage bleiben (genauer gesagt, solange bis die Abweisung rechtskräftig wird).

Da Behördenmitarbeiter weltweit und auch in Deutschland die Gesetze häufig nicht kennen, empfiehlt es sich den Gesetzestext auszudrucken und zu allen relevanten Stellen mitzunehmen, dies wären z.B. die "Prefecture de la Police", und auch bei der Ausreise parat zu halten. Bei der Ausreise sollte man zusätzlich noch den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung sowie gegebenenfalls den ablehnenden Bescheid mitsichführen. Bei dieser Vorgehensweise sollte es keine Probleme geben.

Daß es von Vorteil ist, wenn man selbst Französisch kann oder jemanden bei sich hat, der Französisch kann, dürfte selbstverständlich sein.
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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: schneidk] #92621
20/04/09 11:35 AM
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hallo schneidk,

was machst du jedoch, wenn der Antrag ohne Konto, Miet- und Arbeitsvertrag als "unvollständig" gar nicht erst angenommen wird. Dann kann es ja auch keinen ablehnenden Bescheid geben.

viele Grüße

Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: Dolphin] #92623
20/04/09 01:00 PM
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Hallo Dolpin!

Ich bedanke mich zuerst, daß Sie im Gegensatz zu dem Forummitglied Aquawatch eine ernsthafte, berechtigte und an der Sache orientierte Frage gestellt haben.

Im Falle, daß der Antrag nicht angenommen wird, was zuweilen auch in Deutschland vorkommen soll, empfiehlt es sich, eine Faxnummer der örtlichen "Prefecture de la Police" herauszubekommen und den Antrag - soweit möglich - zu faxen und einen Sendebericht als Nachweis aufzubewahren. Noch besser wäre es allerdings man könnte den Antrag sofort an die zuständige Stelle in Rabat, die letztendlich über den Antrag entscheidet, faxen, die ich jedoch noch nicht herausbekommen habe.

Hier könnten vielleicht andere Forummitglieder noch einen sinnvollen Beitrag leisten, z.B. mit einer Liste der entsprechenden Fax- und Telefonnummern nebst Anschriften.

Ebenfalls enthält das Gesetz keine Anforderungen an den Antrag, d.h. dem Gesetz selbst ist nicht zu entnehmen, was dem Antrag an Unterlagen beizufügen ist.

Hierzu würde man die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen benötigen, die u.U. auch Forummitglieder beisteuern könnten.

Vielen Dank und viele Grüße
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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: Dolphin] #92625
20/04/09 01:26 PM
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hallo

schneiderklaus,

super, was du da ausgerechnet hast. funktioniert halt wahrscheinlich nur im eindimensionalen system und wenn man französisch kann.
aber am besten, du probierst es aus und berichtest dann darüber.
es ist nämlich niemanden hier klar, was man nun, auf dirham und cent abdrücken muss und diese information wäre sicherlich vielen hilfreich, wenn sie in der selben misslichen lage sind wie du und durch verspätete ausreise die ein-oder andere mark sparen könnten.
oder versuch's doch mal mit einem ärztlichen attest.
starke übelkeit oder vom fahrrad gefallen, weil die topographie unklar war, und deswegen temporär ausreiseunfähig.
wiederum mit französisch als grundvorausetzung.

gruss
Najib


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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: Najib] #92626
20/04/09 01:54 PM
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Hallo,

http://www.dihkcasa.org/Tipps.html#2

ok, du bist kein Geschäftsreisender und auch kein Student bei der Antragsstellung, deshalb entfällt manche Doku-Vorlage. Aber als Individuum und quasi "Freizeitmensch in MA" benötigst du definitiv eine Bestätigung über ein Bankkonto und Guthaben. Ansonsten wird dein Antrag erst garnicht angesehen, du bekommst deine bereits vorlegten Papiere in die Hand gedrückt mit der Aufforderung, die restlichen Dokus beizubringen. Eine Bestätigung über deinen Erstbesuch wird dir sicherlich nicht ausgehändigt.

Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: schneidk] #92628
20/04/09 03:13 PM
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hallo schneidk,

ich belasse es mal, wie hier im Forum unter Marokkofreunden üblich, beim DU.

Deinen Trick halte ich nicht für praktikabel. Selbst wenn die Verwaltungsbestimmungen nicht eindeutig sein sollten, was ich kaum glauben kann, wirst du, wie Elvire schrieb, dein Formular wieder mitnehmen können. Ein Fax nach Rabat hilft dir an der Grenze wenig. Fakt ist, du hast mit Überziehen der 3 Monate gegen geltendes marokkanisches Recht verstoßen, also eine Straftat begangen. Inwieweit dann ein fax ohne Stempel und Unterschrift einer marokkanischen Behörde weiterhilft sei mal dahingestellt. Mir persönlich erscheint die Wahrscheinlichkeit einer unproblematischen Ausreise gering. Schließlich müsste der Grenzbeamte, der dich friedlich ziehen lässt seine Kompetenzen überschreiten.

Zitat: "Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet."

Quelle: http://www.marrakech-info.com/news/einreisebestimmungen-marokko.htm

viele Grüße

Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: Dolphin] #92629
20/04/09 04:07 PM
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Hallo Dolphin!

Jetzt hatten Sie einmal eine vernünftige Frage gestellt und jetzt verhalten Sie sich wie die meisten anderen Vielschreiber in diesem Forum.

Anstatt zu versuchen, Ihre Frage oder meine Anfragen zu beantworten oder abzuwarten, bis jemand eine Antwort hat, ergehen Sie sich in wilde Mutmaßungen.

Mit diesen wilden Mutmaßungen werden Forumbeiträge bis zur Zerstörung aufgebläht, weil irgendwann jeder Interessent oder Ratsuchende einfach keine Lust mehr hat, ständig Mutmaßungen anstatt konkrete Informationen zu bekommen.

Interessant sind in diesem Forumbeitrag, Anschriften und Telefon- sowie Faxnummern von Behörden sowie Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen zum Einreise- und Aufenthaltsrecht in Marokko.

Wer diese nicht hat und auch keine weitere Fragen hat, sollte sich eines Beitrages enthalten.

Die Quelle ist wertlos.
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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: schneidk] #92630
20/04/09 05:03 PM
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hallo

Antwort auf:
Interessant sind in diesem Forumbeitrag, Anschriften und Telefon- sowie Faxnummern von Behörden sowie Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen zum Einreise- und Aufenthaltsrecht in Marokko.

am besten, du wendest dich an einen anwalt oder einen detektiv, der dir das alles zusammenstellt. du musst halt etwas geld in die hand nehmen und dann auch loslassen können.
am ende wirst du aber auch nicht schlauer sein als jetzt. du bist ja jetzt schon oberschlau, mehr geht da nicht.
probiere alle deine tipps aus und lässt uns in ruhe mit deiner pfennigfuchserei. wer nicht hören will oder kann, der muss halt zahlen.
es wurde schon zu beginn alles gesagt, was zu sagen ist. nur kannst oder willst du das nicht kapieren.


gruss, wenn auch kopfschüttelnd
Najib


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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: Najib] #92640
20/04/09 11:52 PM
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Hallo!

Wie sieht es eigentlich aus, nachdem eine 1 jährige Aufenthaltserlaubnis abläuft. Ichhabe mich jetzt 4 Wochen vor Ablauf im Ausländeramt hier gemeldet und ich soll angeblich im Anschluss an meine erste 1 jährige Aufenthaltserlaubnis gleich eine 10 Jährige Auf. Erlaubnis bekomme. Ich habe schon alle Papeire und eine 1000 DH (!!) Timbre abgegeben. Hat jemand von Euch so eine lange Auf. Erlaubnis?

Gruss

Sara


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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: schneidk] #92645
21/04/09 12:27 AM
21/04/09 12:27 AM
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Mannheim
hallo Schneidk,

ich bin gespannt auf deinen Erfolgsbericht, wenn du den Mut hast.

viele Grüße

Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: sara79] #92648
21/04/09 08:37 AM
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hallo sara, ich habe eine zehnjaehrige cds, geht bis 2017. die wird von dem directeur général de la securité nationale ausgestellt (hatte seinerzeit noch 600 dhs timbre gekostet)
die behoerden gehen immer oefter gleich auf zehnjaehrige cds, wenn alle voraussetzungen positiv sind.
absolut wichtig ist, dass du dir bei neu/verlaengerungs-antrag ein récépissé (so eine art Quittung, din a 4 seite gross, mach eine copie légaliser und lass das original zuhause, dass vergammelt schnell unterwegs und wird unleserlich, wenn man es z.b. in der brusttasche mit sich herumtraegt)ausstellen laesst, welches i.d.r. einen monat gueltig ist. damit bist du gecovert, bis du deine neue cds bekommst. sollte sich das hinziehen, was durchaus bis zu drei monaten dauern kann, dann musste du das récépissé monatlich erneuern lassen.

good luck wuenscht aquawatch


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Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: aquawatch] #92654
21/04/09 05:03 PM
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Kunta Offline
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Essaouira
Hallo,

ja, das Timbre für 1 Jahr CdS kostet jetzt 100Dh.

Alle Aussagen, die hier von Aquawatch, Mogador 52, Najib und Dolphin etc. gemacht wurden sind richtig und müssen unbedingt befolgt werden. Man riskiert an der Grenze 24Std. im Gefängnis ein zu sitzen, dem Richter vorgeführt zu werden und dann erst mit einer saftigen Geldstrafe entlassen zu werden (so öfter geschehen) Das rechnet sich nicht mit einem Ticket bei dem man 70€ sparen kann.

Das was hier Herr Schneidt vorträgt setzt die Antragstellung voraus,(wie auch Elvire schreibt) die nur bei der zuständigen Polizei bzw. Gendamerie entgegen genommen werden kann und nicht direkt in Rabat.
Diese vorentscheidende Stelle reicht den Antrag erst weiter wenn alle Auflagen erfüllt sind. Die einzige Bestätigung für die Antragstellung ist das Recepisse (kein Fax, Brief, Eingangsstempel etc.)... und erst dann käme der Vorschlag dieses Herrn zum tragen, sollte der Antrag nicht genehmigt werden.
Die einzigen Möglichkeiten sind: Eine kurze Ausreise oder aber die vereinfachte Aufenthaltsgenehmigung für 6Monate. Dazu bedarf es aber eines Marokkanischen Bankkontos mit entsprechendem Guthaben, hier variieren die Vorschriften von Ort zu Ort.
Eine Verlängerung zu bekommen um 6 Monate im Land zu bleiben ist nicht schwer. Wer aber wie Herr Schneidtk versucht die Behörden auszutricksen, bekommt deren volle Härte zu spüren.
Ich schliesse mich dem Kopfschütteln von Najib an.
...günter...

Re: Einreisebestimmungen + Aufenthaltsrecht Marokko [Re: schneidk] #92657
21/04/09 05:46 PM
21/04/09 05:46 PM
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frankfurt am main
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sunnyangel1 Offline
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sunnyangel1  Offline
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frankfurt am main
hallo zusammen

ich versteh nicht warum man(n) sich nicht einfach an die landesüblichen gesetzt halten kann.....

wenn hier in deutschland ein ausländer illegal ist dann ist das geschrei immer gross

aber wenn man das selbst im anderen ländern macht ist das natürlich ganz was anderes confused nixweiss1

wenn die zeit des aufenthalts vorbei ist kümmert man sich entweder um eine velängerung oder man reist dementsprechend aus so einfach ist das doch eigendlich

glg sunny



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