Hallo an alle,ich hoffe es kann mir jemand helfen??!!
Ich möchte mein dt.Scheidungsurteil(übersetzt in arabisch und vom Landgericht beglaubigt)im marokkanischem Generalkonsulat Frankfurt legalisieren lassen,jetzt sagte mir eben ein Kumpel(Marokkaner),das ich dafür auch noch eine BESCHEINIGUNG GEM. ARTIKEL 39 brauche,habe davon noch NIE was gehört.Ist das wirklich notwendig?Kennt sich da jemand aus?Möchte nicht zum Heiraten nach MA fliegen und dann wegen dieser Bescheinigung unverrichteter Dinge wieder Heim müssen.
Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.
Liebe Grüsse
Dany


Manche treten einem auf den Fuß und entschuldigen sich, andere treten einem in Herz und merken es nicht einmal!!!