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Wohnungsverkauf #63134
17/12/04 07:00 PM
17/12/04 07:00 PM
Joined: Nov 2002
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Marrakech
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drake Offline OP
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drake  Offline OP
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Marrakech
Hallo Thomas und haskamp und wer immer sonst vielleicht noch helfen kann. Ich bekomme auf meine folgende Frage unterschiedliche, d.h. widersprüchliche Antworten selbst von Anwälten bzw. Notaren:
Ich habe vor einigen Jahren mit Devisen eine Wohnung in Marrakech gekauft und besitze auch ein Devisenkonto. Ich bin jedoch kein Resident in Marokko und habe folglich auch kein Dirhamkonto. Wie kann ich die Immobilie wieder verkaufen? Einer sagt, ich müsste auf jeden Fall Resident sein (was mich nicht interessiert), ein anderer sagt, ich könnte nur an einen Ausländer verkaufen, wiederum ein anderer meint, ich müsste zuvor eine Donation (Schenkung) an einen Strohmann vornehmen, welcher dann für mich verkauft, und noch ein anderer glaubt, legaler Verkauf wäre möglich, aber das Geld müsste im Land verbleiben. Aber wie, wenn ich kein Dh-Konto eröffnen kann?
Für sachdienliche Hinweise wenden Sie sich bittejavascript:void(0)
daumen2 . Nein, also ich wäre wirklich für Tipps dankbar.
Gruß von Drake

Re: Wohnungsverkauf #63135
17/12/04 08:09 PM
17/12/04 08:09 PM
Joined: Jul 2002
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Elvire Offline
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Elvire  Offline
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Guten Abend,

Drake, ich kann aus eigener (leidvoller) Erfahrung Deine Probleme gut nachvollziehen.

1. Hast Du eine Bankbescheinigung, dass Du das Geld seinerzeit zum Kauf der Immobilie nach MA eingeführt hast?

2. Wurde dieser Geldtransfer nach Rabat an das "Office des Changes" gemeldet?
Wenn ja, dann hast Du nach dem Verkauf das Recht Dein Geld aus MA auszuführen.

3. Der Status "Resident" hat in zweifacher Hinsicht Vorteile: zum Einen hast Du die Möglichkeit ein DHS-Konto zu eröffnen und zum anderen unterliegst beim Verkauf als "Resident"
einem niedrigeren Steuersatz. Der Unterschied ist nicht unerheblich.

4. Donation: ist im marokkanischen Recht unwiderruflich! Und Du dürftest die grössten Schwierigkeiten haben, Deine Immobilie noch einmal Dein eigen zu nennen.

5. Verkauf an Ausländer mit (Teil)Zahlung des Verkaufspreises in Europa ist gesetzeswidrig, wird aber auch praktiziert, birgt aber gewisse Gefahren in sich (z. B. dass die Summe dann in Europa doch nicht bezahlt wird)

6. Legaler Verkauf mit Geldverbleib in MA ist insofern korrekt, als dies z.B. auf europäische Erben (ohne Resident-Status)zutrifft.
Diese dürfen im Erbfall pro Jahr nur einen kleinen Betrag ausführen. Möglicherweise träfe diese Variante auch auf Dich zu.

Wenn Du Interesse an einer notariellen Beratung lege artis hast, teile ich Dir gerne die Tel. Nr.
eines absolut integren Notars in AGA mit.

Re: Wohnungsverkauf #63136
17/12/04 10:01 PM
17/12/04 10:01 PM
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Elvire Offline
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Guten Abend,

Drake unter

http://www.maroc-
immo.com/Notariat/reglementation.htm

findest Du noch weitere Angaben zum Verkauf von Immobilien.

Übrigens, was meint denn der Notar bei dem Du den Immobilienkauf seinerzeit beurkundest hast?

Re: Wohnungsverkauf #63137
17/12/04 11:58 PM
17/12/04 11:58 PM
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drake Offline OP
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drake  Offline OP
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Hallo Elvire
Danke für deine prompte Antwort.
Zu 1.- 2.- Ja, ich habe eine solche Einfuhrbescheinigung, aber ich habe sie beim Kauf nicht nach Rabat geschickt, sondern nur meinen Notar seinerzeit davon berichtet. Muss ihn diesbezüglich befragen.
Zu 3.- Vorteile ja, aber auch Nachteile: Z.B. ist dann die temporäre Einfuhr vom Touristenfahrzeug wohl ausgeschlossen(?)
Zu 4.- 5.- Ist mir bekannt. Deshalb auch meine Anfrage nach besserer Möglichkeit.
Zu 6.- Könnte interessant für mich sein.
Danke auch für den Link und die Adresse nehme ich sehr gerne auf.
Mein Notar wies mich seinerzeit darauf hin, dass ich für den Verkauf Resident sein müsste. Damals hatte ich die Beantragung auch vorgehabt, mittlerweile jedoch wieder davon Abstand genommen.
Lieben Gruß von Drake

Re: Wohnungsverkauf #63138
18/12/04 12:34 AM
18/12/04 12:34 AM
Joined: Jul 2002
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Elvire Offline
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Elvire  Offline
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Hallo Drake,

die Einfuhr-Devisenbescheinigung muss von Deinem Bankinstitut an das "Office des Changes" in Rabat weitergeleitet werden.

Donation: In diesem Fall kannst Du das Objekt ja dann wirklich verschenken \:D wobei normalerweise, - und darüber wurde hier im Forum auch schon mal diskutiert - eine Schenkung von einem Nicht-Muslim an einen Muslim nicht durchführbar ist (aber vielleicht liegt dieses Problem bei Dir ohnehin nicht vor).

Temporäre Einfuhr vom Touristenfahrzeug: diese Frage kann ich nicht beantworten. Wir haben unseren Pkw in MA ständig stationniert und fahren mit marokk. Immatrikulation. Ich glaube mich daran zu erinnern, dass das Thema im web "Ambassade France" behandelt wird, vielleicht wirst Du dort fündig.
Falls Du verheiratet bist, genügt es ja, wenn EIN Partner den Status "Resident" hat und der andere führt das Fahrzeug ein.

Hast Du Dich schon erkundigt, wieviel Steuern beim Immobilienverkauf anfallen und wie hoch der Unterschied zwischen Resident und Non-Resident ist?

Die Adresse + Tel.Nr. schicke ich Dir per e-mail.

Bonne chance
Elvire

Re: Wohnungsverkauf #63139
19/12/04 10:18 PM
19/12/04 10:18 PM
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Errachidia, Marokko
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Thomas Friedrich Offline
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Thomas Friedrich  Offline
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Errachidia, Marokko
Hallo Drake,

Elvire hat da schon die wichtigen Fragen gestellt!
Warum verkaufst Du die Wohnung nicht "normal", d.h. Du wirst in Dirham (in bar) bezahlt.
Es gibt da schon Wege fuer diese wieder Euro zu bekommen!
Im Uebrigen kannst Du auch ein Konto eroeffnen, wenn Du noch keine Carte se jour hast (was viele Monate dauern wird). Wenn Du die Karte beantragt hast, bekommst Du von der oertlichen Gendamerie eine entspr. Bescheinigung ausgestellt. Damit kannst Du auch ein Konto eroeffnen.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.

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