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Führerschein #37584
15/05/00 10:24 PM
15/05/00 10:24 PM

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Kann mir jemand sagen, ob ein Marokkaner seinen marokkanischen Führerschein auch in Deutschland benutzen kann, oder ist dieser hier ungültig?

Re: Führerschein #37585
16/05/00 01:06 PM
16/05/00 01:06 PM
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tuffi Offline
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Das habe ich selber erlebt,man darf nur ein Jahr mit marokkanischen Führerschein fahren und danach muss man die deutsche Fahrprüfung ablegen (aber nicht die ganze Prüfung).


tuffi
Re: Führerschein #37586
17/05/00 10:30 AM
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Deutschland
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Rainer Guntermann Offline
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Es kommt darauf an, ob sich dieser Marokkaner 1. nur als Tourist in Deutschland aufhält oder 2. hier seinen Wohnsitz begründet hat.

Im 1. Fall kann er grundsätzlich für die Zeit seines Besuches mit dem marokkansichen Führerschein in Deutschland fahren.
Im 2. Fall kann er nur 1 Jahr in Deutschland den marokkanischen Führerschein benutzen, danach muss er ihn umschreiben lassen. Dafür muss er aber hier wieder eine komplette theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen (und nicht mehr wie früher evtl. nur 1 Fahrprobe!).

Näheres erfährt man vom Strassenverkehrsamt, die auch Infoblätter zu diesem Thema herausgeben.

Re: Führerschein #37587
19/05/00 09:59 PM
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karen Offline
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Mein Mann mußte sogar Pflichtstunden absolvieren und seinen marokkanischen Führerschein gegen den deutschen bei den Behörden abgeben. Weiß jemand,ob dies wirklich rechtens ist ?
Grüße karen

Re: Führerschein #37588
05/07/00 07:59 PM
05/07/00 07:59 PM
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Ich verstehe den Sinn darin nicht, warum einer 1 Jahr mit dem marokkanischen Führerschein fahren darf aber dann eine neue Prüfung machen muss, die natürlich wieder ein Schweinegeld kostet.
Gibt es keine möglichkeit in Marokko einen internationalen Führerschein zu beantragen.

Gruss Anja

Re: Führerschein #37589
05/07/00 08:12 PM
05/07/00 08:12 PM
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Deutschland
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Rainer Guntermann Offline
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Deutschland
Ein internationaler Führerschein von einem marokkanischen Staatsangehörigen bringt in Deutschland nur dann etwas, wenn sich der (angemeldete) Wohnsitz nicht ausserhalb Marokkos befindet. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um den 1. oder 2. Wohnsitz handelt.
Bei einem Wohnsitz in Deutschland berechtigt der internationale Führerschein nach Ablauf der Umschreibungsfrist von 1 Jahr nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs!!!
Informationen in Merkblättern gibt es auch direkt beim Bundesverkehrsministerium.

Re: Führerschein #37590
06/07/00 10:55 AM
06/07/00 10:55 AM

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Anonymous OP
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Hallo!
Ich kann zu dem Thema Führerschein folgendes sagen (ich habe ein paar Jahre als Aushilfe in einer Fahrschule gearbeite)und denke, ich bin da gut informiert. Außerdem haben 2 gute Freunde aus Marokko, die auch in Deutschland verheiratet sind seit ein paar Jahren versucht ihren marokkanischen Führerschein hier umschreiben lassen. Dies ist seit ein paar Jahren nicht! mehr möglich. Dieses Verordnung wurde erlassen, da viele Deutsche, die durch evtl. Trunkenheit oder anderer Delikte ihren Führerschein hier abgeben mußten, in den Nachbarländern wie z.B. Holland, Belgien Luxemburg usw. einen neuen Führerschein gemacht haben und diesen haben sie dann in Deutschland wieder umschreiben lassen. Um solch einen Mißbrauch zu verhindern, wurde also festgelegt, daß jeder Bürger mit einem ausländischen Führerschein und Wohnsitz Deutschland, 1 Jahr mit seinem ausländischen Führerschein fahren kann, aber während dieser Zeit einen neuen, deutschen Führerschein machen muß.
D. h. es muß die theoretische Prüfung gemacht werden (wird an manchen TÜV's auch auf arabisch per PC angeboten, kostet aber 500 DM mehr) und es müssen die 10 Pflichtstunden sowie normale Fahrstunden genommen werden. Das ist natürlich eine ziemlich kostspielige Angelegenheit und ich finde es nicht gerecht. Aber so ist die Lage nun mal.
Hoffe, daß ich einigen von Euch weiterhelfen konnte.
Alles Liebe, Gruß nach Marokko
Batzni


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