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Rechte bei Flügen mit europäischen Fliegern #160426
01/12/15 12:37 PM
01/12/15 12:37 PM
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hulk1 Offline OP
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hulk1  Offline OP
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Deutschland
Die EU-Fluggastrechte – Wann gelten Sie? Wann nicht?
Antwort auf:
Die Fluggastrechte gelten bei Flügen mit europäischen Fluggesellschaften, die in der EU starten und landen. Außereuropäische Fluggesellschaften sind nur daran gebunden, wenn sie von Europa aus starten.

Wer also beispielsweise mit einer holländischen Fluggesellschaft von Köln nach Nador und zurück fliegt, hat bei Stornierung des Fluges Anrecht auf Geld.

Allerdings kann dies nur dann gelten, wenn beispielsweise nach dem Abschluss einer gerichtlichen Klage überhaupt noch Geld zu verteilen ist, wovon bei einer Insolvenz eher nicht auszugehen ist.
Gegebenfalls muss man dann sogar noch für den gewonnenen Prozess zahlen und kann sich den eventuell vor Gericht erreichten Titel höchstens noch eingerahmt an die Wand hängen! crazy


Das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland nimmt Beschwerden entgegen:
Beschwerdeformular (deutsch, französisch)


In diesem Zusammenhang kann UFO aus Düsseldorf als ein Paradebeispiel eines anscheinend betrügerischen Unternehmens unter Beteiligung von türkischstämmigen Betreibern genannt werden:
UFO verkaufte gefälschte Billigflüge


Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.
Re: Rechte bei Flügen mit europäischen Fliegern [Re: hulk1] #160428
01/12/15 09:33 PM
01/12/15 09:33 PM
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fassaoui Offline
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Bei einem Fall mit Entschädigungsanspruch muss man diesen "durchsetzen", da die Fluggesellschaften wissen, dass viele ihre Rechte nicht kennen bzw. den Aufwand der Reklamation scheuen.

Ich hatte mal so einen Fall (KLM) bei dem ich mich an ein darauf spezialisierten Serviceanbieter EUCLAIM gewendet hatte. Im Erfolgsfall geht ein Teil der Erstattung an Euclaim (bei mir 200 von 600€]. Das Verfahren war sehr gut beschrieben und "pflegeleicht". Mir ist der Weg über so einen Spezialisten lieber als über ein RA, der das nicht täglich macht.

Re: Rechte bei Flügen mit europäischen Fliegern [Re: fassaoui] #160429
01/12/15 11:43 PM
01/12/15 11:43 PM
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latino Offline
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Ihre Rechte: siehe auch >>>>>>
http://www.flightright.de/ihre-rechte

Re: Rechte bei Flügen mit europäischen Fliegern [Re: hulk1] #161191
25/02/16 11:12 AM
25/02/16 11:12 AM
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BenjaminK Offline
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BenjaminK  Offline
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Original geschrieben von: hulk1

Das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland nimmt Beschwerden entgegen:
Beschwerdeformular (deutsch, französisch)


Geht es nur mir mit meinem Mac (und iPhone) so, oder können auch andere nicht auf die pdf-Dateien zugreifen? Bei mir öffnet sich zwar eine .pdf-Datei, aber da steht nur eine Fehlermeldung ("Please wait ...").

Außerdem dachte ich, dass dafür inzwischen die SÖP zuständig ist.

Natürlich sollte man es vor einer Beschwerde erst mal direkt bei der Fluggesellschaft probieren, damit man auch etwas hat, worüber man sich beschweren kann ... Hier ein ganz passabler Musterbrief, den ich gefunden habe.

Re: Rechte bei Flügen mit europäischen Fliegern [Re: hulk1] #162696
18/01/17 09:45 AM
18/01/17 09:45 AM
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MikeyDread Offline
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zu Flugrechten kann ich nur ein Beispiel aus meiner nahen Vergangenheit erzählen. Ich hatte die Erfahrung mit Eurowings gemacht das ich von Barcelona nach Muc 6 Stunden Verspätung hatte. Ich habe darauf hin Experten für Fluggastrechte eingeschaltet die mir eine Rückerstattung der Reisekosten, bzw. einen Schadensersatz ermöglicht haben. Ich hatte dann damit relativ wenig Stress oder gar etwas zu tun. Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Das war gut, da ich bis dahin nur bedingt Ahnung von Fluggastrechten hatte. Zwar ist das nicht nur mit der allgemeinen Unzufriedenheit mit der Fluggesellschaft zu vergleichen, dennoch gehört Pünktlichkeit auch zum Service und auch zum Recht. Den das gekaufte Ticket ist wie ein Vertrag beider Vertragspartner. Man zahlt und bekommt eine Leistung. Passt die Leistung nicht, kann man den Partner auf Schadensersatz verklagen, bzw. von ihm fordern


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