Hallo!
Wenn es sich nicht um ein zulassungpflichtiges Fahrzeug handelt, sondern nur Rollstuhlcharakter hat, sollte es keine Probleme am Zoll machen in Hinblick auf Einfuhrformalitäten, so wie sie bei einem Fahrzeug wären ( denn die wären schwierig als Dritter, Vollmacht nötig etc...)
Wenn es um die Verzollung selbst geht, so wäre es sicher am besten das entsprechende Papiere dabei sind, was genau das ist sollte vielleicht beim Zoll vorab erfragt werden. Es hat sich bewährt bei Spenden und ähnlichen Transporten diverse in Marokko legalisierte Unterlagen vorweisen zu können um ggf eine Zollfreiheit zu untermauern. Das kann die Bedürftigkeit und medizinische Notwendigkeit des Empfängers beinhalten usw.
Es handelt sich hierbei um Erfahrungswerte, genaue offizielle Bestimmungen sollte man immer erstmal beim Zoll anfragen.
Gruss
Sara