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"Einladungsschreiben" für Visumsantrag ...!? #150056
15/09/13 04:48 PM
15/09/13 04:48 PM
Joined: Oct 2012
Posts: 59
78713 Schramberg , Ba.-Wü.
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SchultheissenAmt Offline OP
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SchultheissenAmt  Offline OP
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Joined: Oct 2012
Posts: 59
78713 Schramberg , Ba.-Wü.
Hallo liebe Forenmitglieder ,
ich habe heute eine Frage die schon grob in meinem Betreff formuliert ist : Nach Auskunft der Botschaft in Rabat ( Wir waren am Informationsschalter außerhalb ) wird für das Visum unter anderem eine Einladung nach Deutschland benötigt - von so einer "Einladung" ist allerdings auf dem Merkblatt der Botschaft welches uns freundlicherweise in die Hand gegeben wurde , nichts zu lesen .
Alle anderen Punkte auf dem Merkblatt sind klar und bedürfen keiner weiteren Nachfrage , außer eben die mündliche Auskunft mit der besagten Einladung ...
Kann mir hierzu jemand etwas genaueres sagen bzw. weiter helfen ?

Mit bestem Dank im Voraus und guten Wünschen für einen angenehmen Sonntag grüßt recht freundlichst

Ihr SchultheissenAmt

Re: "Einladungsschreiben" für Visumsantrag ...!? [Re: SchultheissenAmt] #150059
15/09/13 05:13 PM
15/09/13 05:13 PM
Joined: Nov 2008
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Süddeutschland
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Mogador52 Offline
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Mogador52  Offline
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Joined: Nov 2008
Posts: 3,538
Süddeutschland
Hallo,

es kommt darauf an was für ein Visum du beantragen möchtest.Da gibt es ja Unterschiedliche. Bei einem Besuchsvisum,das ja bekanntlich oft abgelehnt wird und sehr strengen Auflagen unterliegt,benötigt es eine Einladung, z.B. von Verwandten.

Besuchsvisum

http://www.rabat.diplo.de/contentblob/2484822/Daten/3297031/downloaddatei_visum_besuch_touris.pdf




Heiratsvisum für Eheschliessung in D

http://www.rabat.diplo.de/contentblob/24...essung_in_d.pdf




Alle

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Lese einfach auf der Seite was dich betrifft!


Sicher können dir Kundige hier im Forum noch mehr Auskunft geben.


Freundliche Grüsse

Gabriele - Mogador52

Re: "Einladungsschreiben" für Visumsantrag ...!? [Re: SchultheissenAmt] #150133
17/09/13 03:55 PM
17/09/13 03:55 PM
Joined: Sep 2009
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Deutschland
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teira00 Offline
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teira00  Offline
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Joined: Sep 2009
Posts: 27
Deutschland
Hallo,

als mein Mann noch in Marokko lebte und mehrmals nach Deutchland zu Besuch kam, habe ich nie ein "Einladungsschreiben" formulieren müssen.

Als ich dann unser Ausländeramt (in Niedersachsen) fragte, was ich bräuchte, wurde es auch nicht verlangt. Ich musste

1. eine Verpflichtungserklärung ausfüllen und unterschreiben.

2. die letzte Gehaltsabrechnung mitbringen

3. den Nachweis, dass eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes vorhanden ist (kann man für den Besuchszeitraum günstig inkl. Haftpflichtversicherung im Internet abschließen), sofern der Besucher keine bereits in Marokko hat.

Laut telefonischer Aussage sollte ich auch einen Mietvertrag vorweisen, dass man genug Platz für den Besuch hat, besonders falls man nicht nur eine Person einlädt. Brauchte ich aber nur das 1. Mal. Verpflichtungserklärung und Gehaltsabrechnung - jedesmal!

Meine eigene Erfahrung:
Das zuständige Ausländeramt in Deutschland und auch die deutsche Botschaft in Rabat haben stets schnell, freundlich und zufriedenstellend auf meine E-Mail-Anfragen geantwortet.
So hatte ich auch immer schriftlich was sie benötigen und konnte mich darauf auch beziehen.
Allerdings lief bei uns alles super und vom Besucher- bis Heiratsvisum hatten wir keine Probleme mit den Behörden.

Re: "Einladungsschreiben" für Visumsantrag ...!? [Re: SchultheissenAmt] #150144
18/09/13 12:56 AM
18/09/13 12:56 AM
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erich1 Offline
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erich1  Offline
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Wien
Gleich vorweg, ob der Visumantrag erfolgreich ist hängt großteils von den Lebensverhältnissen des Eingeladenen ab.
Ich hatte zum Beispiel kein Problem bei einer Lehrerin,
hingegen war der Bescheid bei einer Studentin negativ.

Früher mußte man in Österreich ein "Einladungsschreiben" verfassen, das man auch noch notariel bzw. gerichtlich beglaubigen lassen mußte, was der heutigen Verpflichtungserklärung entspricht.
Die jetzige Verpflichtungserklärung erfolgt auf elektronischem Weg, wobei vorher von Amts wegen vom Einlader ein amtlicher Lichtbildausweis sowie Einkommensnachweis Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis sowie Meldezettel verlangt werden.
Vom Besucher benötigt man dazu Reisepass-Nr, genaue Adresse sowie Name, Geburtsdatum und Geburtsort.
Außerdem muss der Nachweis des Abschlusses einer Krankenversicherung für Ausländer vorgewiesen werden.

Re: "Einladungsschreiben" für Visumsantrag ...!? [Re: SchultheissenAmt] #150457
28/09/13 11:47 PM
28/09/13 11:47 PM
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LaUrOra Offline
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LaUrOra  Offline
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Joined: Feb 2009
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Deutschland
Hallo,

die Einladung ist die Verpflichtungserklärung, abzugeben bei der ausländerbehörde vor Ort in Deutschland.


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