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Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen #146481
07/04/13 03:33 PM
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don_rouvinho Offline OP
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Hallo liebe Forum-Gemeinde,

in Juni möchte ich mit meinem Auto via Nador nach Marokko einreisen. Ich habe über die bürokratischen Voraussetzungen hier in den Foren schon einige Antworten gefunden - andere Dinge sind mir jedoch nicht noch ganz klar. Daher an die Wissenden hier meine Fragen mit der Bitte um kurzes Feedback.

1. Ich weiss, dass ich mein Auto insgesamt 6 Monate in Marokko lassen kann. Eine Verlängerung ist offiziell nicht möglich!?!

2. Gelten die 6 Monate ab dem Tag der Einreise oder pro Kalenderjahr?

3. Kann ich die 6 Monate auf z.B. 3 x 2 Monate aufteilen, wenn ich zwischendurch mit dem Auto wieder nach Spanien ausreise?

4. Gibt es die Möglichkeit das Auto in Marokko beim Zoll oder an Flughafen stehen lassen, so dass ich auch ohne Auto ausreisen kann? (Vorausgesetzt ich bin in den 6 Monaten und auch vor Ablauf wieder zurück)?

5. Falls ja: Gibt es die Möglichkeit ohne Auto auszureisen, es beim Zoll abzustellen UND für meine Abwesenheit (in dem das Auto nachweislich ja nicht bewegt wird) eine Art "Timestopp" zu bekommen?

Wäre super, wenn diesbezüglich jemand von euch schon erfahrung gesammelt hat!

Herzlichen Dank und Grüße,

rouven

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: don_rouvinho] #146484
07/04/13 05:47 PM
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Texas Offline
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Hallo Rouven,

hier meine Erfahrung der letzten 5 Jahre in Marokko:

1. Ich weiss, dass ich mein Auto insgesamt 6 Monate in Marokko lassen kann. Eine Verlängerung ist offiziell nicht möglich!?!
...... das ist korrekt

2. Gelten die 6 Monate ab dem Tag der Einreise oder pro Kalenderjahr?
....beides richtig, optimal wenn Du im JULI einreist, dann erhälst du 6 Monate bis Januar des Folgejahres.
Du kannst im Januar dann über Ceuta ausreisen und direkt wieder einreisen und bekommst erneut 6 Monate bis Juli.
Dann ist aber Schluss und du kannst mit dem Auto erst im Folgejahr wieder einreisen.


3. Kann ich die 6 Monate auf z.B. 3 x 2 Monate aufteilen, wenn ich zwischendurch mit dem Auto wieder nach Spanien ausreise?
..... ja, kannst du

4. Gibt es die Möglichkeit das Auto in Marokko beim Zoll oder an Flughafen stehen lassen, so dass ich auch ohne Auto ausreisen kann? (Vorausgesetzt ich bin in den 6 Monaten und auch vor Ablauf wieder zurück)?
.... ja.... Auto, Papiere und Schlüssel bleiben beim Zoll


5. Falls ja: Gibt es die Möglichkeit ohne Auto auszureisen, es beim Zoll abzustellen UND für meine Abwesenheit (in dem das Auto nachweislich ja nicht bewegt wird) eine Art "Timestopp" zu bekommen?
......NEIN, Datum der Ausreise bleibt unverändert bei max. 6 Monaten

.... für ca. 1500 dh Strafe kannst du die 6 Monate um max 30 Tage überziehen.... darüber wirds echt teuer

Gruß Thomas

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: Texas] #146485
07/04/13 06:23 PM
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hallo

Antwort auf:
.... für ca. 1500 dh Strafe kannst du die 6 Monate um max 30 Tage überziehen.... darüber wirds echt teuer


ich war ende 2010 mal dabei, wie einer zahlen musste.
das waren 3 tage und hat 1500,- dh gekostet.
soweit ich mich noch erinnere, galten die 1500,- für die erste woche, ab der zweiten waren es 5000,- und ab der 4. bis zur 12. waren es 10 000,- dh.
ab der 12. woche wird das fahrzeug eingezogen und man kann es wieder ersteigern.

die beträge sind unter vorbehalt der richtigen erinnerung, aber im prinzip geht das so, ausser es ist inzwischen veraltet.

bevor man sich also auf die 1500,- für einen monat verlässt, fragt man am besten erst mal nach.
wo weiss ich jetzt auch nicht.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: don_rouvinho] #146486
07/04/13 06:39 PM
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don_rouvinho Offline OP
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Hallo Thomas und Najib,
herzlichen Dank für euer schnelles Feedback.
Das hilft mir schon mal sehr weiter!

Nur mal so nen Gedanke:
Angenommen nach einem halben Jahr reise ich mit dem Auto aus und verkaufe dieses anschließend. Es müsste doch dann möglich sein, dass der neue Besitzer wieder ohne Probleme mit den neuen Papieren einreist und wieder volle 6 Monate hat, oder!?
Ich versteht meinen Gedanken dahinter sicher....



Viele Grüße,
rouven

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: Texas] #146489
07/04/13 07:39 PM
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Original geschrieben von: Texas

4. Gibt es die Möglichkeit das Auto in Marokko beim Zoll oder an Flughafen stehen lassen, so dass ich auch ohne Auto ausreisen kann? (Vorausgesetzt ich bin in den 6 Monaten und auch vor Ablauf wieder zurück)?
.... ja.... Auto, Papiere und Schlüssel bleiben beim Zoll




in dem fall würd ich aber versuchen einen schlüssel ohne die wegfahrsperre dazulassen .


was das wiedereinreisen mit neuem besitzer und papiern angeht :
schaut der zoll aufs kennzeichen oder auf die fahrzeug idnummer ?daran könnte es scheitern .



surfer

Last edited by surferdude; 07/04/13 07:40 PM.
Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: Najib] #146507
08/04/13 06:00 AM
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Hi Najib,

ich habe diesen Januar um exakt 25 Tage überzogen (nach vorheriger Auskunft beim Zoll) und habe exakt 1500 dh + 40dh Bearbeitungsgebühr in Ceute bezahlt.
Von 1 - 30 Tage ist der Betrag 1500 dh, darüber so wie du geschrieben hast.
Die Zöllner waren sehr freundlich und es ist wohl ein recht häufiges Ereignis, denn mit mir waren in 30 Minuten 4 weitere Fahrer mit Überziehung von 5 - 25 Tagen anwesend.

Gruss

Thomas

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: Texas] #146519
09/04/13 02:57 AM
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Hallo,

wir wollen in diesem Jahr unseren Urlaub in Marokko mit dem eigenen Fahrzeug verbringen. Kann mir jemand sagen, welche Papiere z.B. Versicherung man benötigt? Gilt die Mitgliedschaft im ADAC auch in Marokko? Sind zusätzliche Versicherungen empfehlenswert?
Da wir noch nie mit dem eigenen Wagen in Marokko waren, wäre ich für gute Hinweise dankbar.

Chris

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: Phoenix1983] #146534
10/04/13 10:03 PM
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Hallo Chris,
Du solltest die "grüne Versicherungskarte" dabei haben. Leider versichern viele Gesellschaften das "Risiko" Marokko nicht (mehr). Achte also darauf, daß das Nationalitäten-Zeichen MA
nicht gestrichen ist.
Wenn "MA" gestrichen ist, kannst Du bei der Einreise eine marokkanische Police erwerben.

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: don_rouvinho] #146543
11/04/13 02:32 PM
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hallo jurudo ! weisst du oder ein anderes forummitglied warum marokko durch streichund von "MA" auf der gruenen versicherungskarte dirkriminiert wird ? auch bei meiner versicherung (HDI) wurde marokko neuerdings ausgeschlossen. welche versicherung tut dies nicht bzw vesichert auch heute noch kfz in marokko ? weitere frage: wie teuer ist eine extra abgeschlossene marokkanische police und ist eine solche marokkanische versicherung auch in europa gueltig ? danke u. mfg karl

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: RentnerKarl] #146545
11/04/13 04:04 PM
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Hallo

Antwort auf:
. welche versicherung tut dies nicht bzw vesichert auch heute noch kfz in marokko ?


Wir sind bei der DEVK versichert und sie versichert auch MA.
Das andere Auto ist bei VHV Versicherung versichert,und auch hier wird MA versichert.

lg samia


TRANSPORT

Unser Marokkanischer Lebensmittelladen auch hier kann Ware abgegeben werden
http://www.facebook.com/pages/Casablanca-Stuttgart/259686347420601


Email
halimtransport@yahoo.de
Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: don_rouvinho] #146547
11/04/13 07:25 PM
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Original geschrieben von: don_rouvinho


4. Gibt es die Möglichkeit das Auto in Marokko beim Zoll oder an Flughafen stehen lassen, so dass ich auch ohne Auto ausreisen kann? (Vorausgesetzt ich bin in den 6 Monaten und auch vor Ablauf wieder zurück)?


Hallo Rouven,

seit 2011 gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug am Flughafen stehen zu lassen. Du brauchst dem Zoll im Flughafenterminal lediglich das Ticket vom Parkplatz zeigen, und das war's.

Robert


There is a rule for the rich, and one for the poor.
Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: jurudo] #146561
12/04/13 02:12 PM
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Hallo,

danke für die Information.
Ich habe noch eine Frage:

Wir benötigen ein Update für unser TomTom für Marokko. Laut Information des Herstellers soll es 50,--€ kosten. Ist der Preis okay?

Gruß
Chris

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: RentnerKarl] #146578
13/04/13 11:09 AM
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Hallo "RentnerKarl". Ich bin auch bei der HDI versichert. Meine Grüne Karte läuft bis Ende diesen Jahres und ist noch für Marokko freigegeben. Ich werd mich mal erkundigen, was man bei der Verlängerung machen kann.
Daß viele Versicherungen das "Marokko-Risiko" ausschließen, hat mit der Zahlungsmoral vieler marokkanischer Versicherungen zu tun. Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun.

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: jurudo] #146843
25/04/13 08:15 PM
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Hallo "RentnerKarl" und alle anderen natürlich auch. Ich hatte ja in meinem letzten Beitrag angekündigt, mich bei dem HDI zu erkundigen, ob das "Risiko" Marokko weiterhin versichert wird. Der HDI versichert Marokko weiterhin und inzwischen habe ich die neue grüne Versicherungskarte, gültig bis 31.12.2014, bekommen.
Ich habe einen PKW. Hast Du vielleicht ein Wohnmobil?
In Marokko ist man nur Haftpfl. versichert, Vollkasko gilt dort nicht.

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: jurudo] #146844
25/04/13 08:40 PM
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Hallo zusammen,

Zuericher Versicherung versichert ebenfalls Marokko

Zora
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Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: jurudo] #146846
25/04/13 10:20 PM
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Original geschrieben von: jurudo

Ich habe einen PKW. Hast Du vielleicht ein Wohnmobil?
In Marokko ist man nur Haftpfl. versichert, Vollkasko gilt dort nicht.



vollkasko soll angeblich bei der allsecure gehen .
habs beim letztem autowechsel aber auch versäumt dahin zu wechseln

surfer

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: surferdude] #146849
26/04/13 01:42 AM
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"Die Vollkaskoversicherung der AllSecur gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Madeira oder die Azoren. Zudem besteht Versicherungsschutz in Israel, Marokko, Tunesien und der Türkei."

Mmh?

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: twikezora] #146856
26/04/13 10:55 AM
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passt doch .



surfer

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: surferdude] #146865
26/04/13 02:03 PM
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Versicherungsschutz muss nicht Vollkasko sein... ich frag mal nach, interessiert mich nämlich auch:-)

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: twikezora] #146894
26/04/13 08:54 PM
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hi
nein vollkasko ist nirgendwo in europa pflicht , in marokko sowieso nicht .
aber gerade wenn du mit einem teuren auto unterwegs bist lohnt sich die vollkasko , gerade in marokko .

ich hab dir mal einen link auf fb geschickt der zeigen kann wie es dir ergehen kann wenn du mit einen wertvollen fahrzeug ohne vollkasko unterwegs bist .


surfer

Last edited by surferdude; 26/04/13 08:56 PM.
Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: surferdude] #146902
26/04/13 09:13 PM
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?

auf welches posting antwortest du, surfer?
Ich meinte es geht aus der Versicherungsbeschreibung nicht hervor, ob diese auch für Marokko Vollkasko versichert.

Das Vollkasko immer sinnvoll ist, vor allem für Neufahrzeuge, sollte jedem bewusst sein.

Zora

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: twikezora] #146904
26/04/13 09:59 PM
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eigentlich auf deines , hatte dich da wohl falsch verstanden .
sorry

ich denke aber das die allsecure nach dieser aussage vk für marokko anbietet . vermutlich ebenso die allianz , muttergesellschaft von der allsecure .
würde bevor ich bei einen von beiden einen vertrag unterschreibe aber auf jeden fall das bestätigen lassen .

surfer

Last edited by surferdude; 26/04/13 10:00 PM.
Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: surferdude] #146905
26/04/13 10:45 PM
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“Die Vollkaskoversicherung der AllSecur gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Madeira oder die Azoren. Zudem besteht Versicherungsschutz in Israel, Marokko, Tunesien und der Türkei.“

Mmh, zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehört Marokko definitiv nicht.
Zum Geltungsbereich? Werde nicht fündig.

Zora

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: twikezora] #146906
26/04/13 10:58 PM
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zudem besteht versicherungs schutz in ... marokko ...

bei der faq zur haftpflicht steht dasselbe .
für mich hieße das ja gilt auch in marokko . würde vor abschluss aber nochmals nachfragen .

aufjeden fall besser ausgedrückt als beim adac .
mittelmeeranreinerstaaten ...



surfer

Last edited by surferdude; 26/04/13 10:59 PM.
Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: don_rouvinho] #147110
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in ergaenzung zu meinem posting vom 11.4.2013: nachdem ich auf teilkasko fuer marokko verzichtet habe, bekam ich von HDI eine gruene karte auf der marokko nicht durchgestrichen ist. wenn ich jetzt also von meinem wohnsitz in andalusien nach marokko fahren will, brauche ich keine zusaetzliche kfz-versicherung fuer mein wohnmobil. karl

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: RentnerKarl] #147113
30/04/13 02:49 PM
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Original geschrieben von: RentnerKarl
hallo jurudo ! weisst du oder ein anderes forummitglied warum marokko durch streichund von "MA" auf der gruenen versicherungskarte dirkriminiert wird ? auch bei meiner versicherung (HDI) wurde marokko neuerdings ausgeschlossen. welche versicherung tut dies nicht bzw vesichert auch heute noch kfz in marokko ? weitere frage: wie teuer ist eine extra abgeschlossene marokkanische police und ist eine solche marokkanische versicherung auch in europa gueltig ? danke u. mfg karl


Die mecklenburgische versichert MA auch. Eine Touristenautoversicherung kostet ca. 650 Dirham pro Monat für einen SUV bei
der Zuerich in MA.


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Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: BerndOum] #147115
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Hallo sabri, ich bin zwar aus der Schweiz und hier hat sogar die billigste Direktversicherung (bei mir Vollkasko) den gesamten Maghreb incl. Ich nehme schwer an, dass die sich vor unkalkulierbaren Schadensabwicklungen scheuen und Angst vor Betrug haben. Vor Jahren waren nicht mal die Kanaren in manchen D Versicherungen eingeschlossen. Von einer DumpingVersicherung kann man halt auch keine gescheiten Leistungen erwarten. Ich war grad gestern in Konstanz, wegen einer anderen Sache bei der Zürich D, die versichern Marokko sogar Vollkasko ohne Aufpreis.

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: omar11] #147125
30/04/13 09:10 PM
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Hallo Sabri,

ich bin bei der Zuericher und die versichern ganz bestimmt nicht Marokko mit Vollkasko

Grüße

Zora

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: RentnerKarl] #147135
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Original geschrieben von: RentnerKarl
in ergaenzung zu meinem posting vom 11.4.2013: nachdem ich auf teilkasko fuer marokko verzichtet habe, bekam ich von HDI eine gruene karte auf der marokko nicht durchgestrichen ist. wenn ich jetzt also von meinem wohnsitz in andalusien nach marokko fahren will, brauche ich keine zusaetzliche kfz-versicherung fuer mein wohnmobil. karl


du kennst das womoforum und diese 2 postings hier ?

http://www.wohnmobilforum.de/w-t35229.html
http://www.wohnmobilforum.de/w-t37709.html

surfer

Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: twikezora] #147142
01/05/13 12:49 PM
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Original geschrieben von: twikezora
Hallo Sabri,

ich bin bei der Zuericher und die versichern ganz bestimmt nicht Marokko mit Vollkasko

Grüße

Zora


Bei der Zuerich in Marokko Winken3

Dort gibt es sie auch ! Ich versichere jeden Urlaub mein Auto dort.


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Re: Mit dem Auto nach Marokko / Zollbestimmungen [Re: BerndOum] #147145
01/05/13 04:18 PM
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Hallo BerndOum,

das ist ja jetzt interessant. Bei der Zuericher in Marokko hatten wir damals auch angefragt. Es ging jedoch um eine Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge mit marokkanischem Nummernschild.

Du hattest dann nur eine Versicherung für die Zeit deines Urlaubes???

Zora


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