Posted By: Rainer Guntermann
Notwendigkeit eine IP-Adresse festzustellen - 03/01/01 02:36 AM
Fundamentale Elemente der deutschen Verfassung sind u.a. der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde, worunter selbstverständlich auch der Schutz vor Beleidigungen zählt. Global hat sich dazu u.a. der Begriff der Netiquette im Internet etabliert.
Da das Internet keine rechtsfreie Zone darstellt, ist es allgemein üblich, technische Übermitteilungsdaten mitzuprotokollieren. Das bedeutet, dass auch die eindeutige Internet Protokoll (IP) Adresse des Surfers auf dem Server der Internetseiten erfasst wird. Über diese IP ist es möglich, bei der WHOIS-Datenbank eines sog. NIC-Registrierungsinstitutes den Provider festzustellen zu lassen und über die Abrechnungsdaten beim Provider bei gravierenden Fällen Strafanzeige erstatten zu können!
Die Vollversion dieses Schwarzes Brettes (z.B. unter morocco.com) sieht schon bei berechtigtem Interesse die direkte Möglichkeit der Wiedergabe einer IP vor!
Rainer
Da das Internet keine rechtsfreie Zone darstellt, ist es allgemein üblich, technische Übermitteilungsdaten mitzuprotokollieren. Das bedeutet, dass auch die eindeutige Internet Protokoll (IP) Adresse des Surfers auf dem Server der Internetseiten erfasst wird. Über diese IP ist es möglich, bei der WHOIS-Datenbank eines sog. NIC-Registrierungsinstitutes den Provider festzustellen zu lassen und über die Abrechnungsdaten beim Provider bei gravierenden Fällen Strafanzeige erstatten zu können!
Die Vollversion dieses Schwarzes Brettes (z.B. unter morocco.com) sieht schon bei berechtigtem Interesse die direkte Möglichkeit der Wiedergabe einer IP vor!
Rainer