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Niederlassungsserlaubnis/Einbürgerung Nach der Ehe

Posted By: mawkli

Niederlassungsserlaubnis/Einbürgerung Nach der Ehe - 08/07/18 03:02 PM


Liebe Leute,

ich bin seit 2015 mit einer Deutsche verheiratet und bald läuft mein Aufenthaltserlaubnis ab!!Derzeit arbeite ich als Sozialarbeiter/Lehrer in Vollzeit ( 2500€ Brutto )mit einem befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr und befinde mich jetzt noch in der Probezeit. Gegenüber hat meine Frau einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit 8 Jahren als Krankenschwester in Teilzeit (1800€ Butto). Deshalb möchte ich gern von jemandem, der schon damit gut Erfahrung hat, wissen, ob es trotzdem die Chance eine Niederlassungserlaubnis und nachher eine Staatsangehörigkeit zu bekommen besteht.
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

LG. Saad
Posted By: whatshername61

Re: Niederlassungsserlaubnis/Einbürgerung Nach der Ehe - 08/07/18 09:52 PM



Salam Saad,


ich habe dir hier mal ein paar Links zusammengestellt.
Bei einer Freundin ist das reibungslos gelaufen. Sie sind zum Ausländeramt gegangen, haben eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt, fertig.
Der deutsche Pass kann nach 8 Jahren beantragt werden.

EHEGATTEN- UND FAMILIENNACHZUG
Die Entscheidung, nach Deutschland zu ziehen, betrifft oft die ganze Familie. Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich einen sogenannten „Aufenthaltstitel“. Wenn Sie Familienangehörige oder Familienangehöriger eines Bürgers aus einem Drittstaat sind, kann Ihnen ein Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn Ihr Familienangehöriger bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. Seit September 2013 haben alle nachziehenden Familienangehörigen auch einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang.
LINK

Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie einige oder alle der folgenden Dokumente:
LINK


Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kommt in aller Regel nur in Betracht, wenn der Verlängerungsantrag vor Ablauf ihrer Geltungsdauer gestellt worden ist.
LINK

CHECKLISTE:
Ehe zwischen Deutschen und Ausländern – was
sollten Betroffene beachten?
LINK


Für einen Anspruch auf Einbürgerung wird unter anderem ein mindestens acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland vorausgesetzt. Für Ehegatten oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen gibt es günstigere Regelungen.
Rechtsgrundlage: § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
LINK StAG &9

Prinzipiell darf deiner Frau das Recht mit Ihrem Mann in Deutschland zu leben nicht verwehrt werden:
KLICK


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