So ich war heute auch auf dem Standesamt.
Auf der deutschen Botschaft müssen legalisert werden (von Standesamt zu Standesamt verschieden): Geburtsurkunde, Scheidungsurteil der vorhergegangen Ehe als auch die Heiratsurkunde der vorhergegangen Ehe.
Die Geburtsurkunde darf nicht älter als 4 Wochen sein.
Für weitere Interessenten zähle ich auf welche Unterlagen erforderlich sind für den Marokkaner (geschieden)
- Geburtsurkunde neueren Datums plus Legalisierung
- Aufenthaltsbescheinigung durch Wohnsitz
- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde der vorangegangenen Ehe plus Legal.
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
plus Legali.
- Keine Ledigkeitsbesch, sondern eine Familienstandsbesch.
- Eidesstaatliche Versicherung
So, alle Unterlagen müssen in Deutschland übersetzt werden.
Ein geschiedener marokkanischer Mann wird in D. noch solange als verheiratet angesehen bis die Scheidungsurteile aus Marokko hier von Rechtsanwälten überprüft werden. Dauer 4 bis 6 Wochen. Danach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Uff, und ich dachte ich bräuchte nur seine Unterlagen und hätte es dann.....
Hat jemand eine Idee, was ein Übersetzer hier in Deutschland kostet?
Danke
Last edited by Safsafi; 08/09/09 01:12 PM.