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Aufenthaltsgenehmigung #95199
09/08/09 03:30 AM
09/08/09 03:30 AM
Joined: Aug 2009
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Melly Offline OP
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Melly  Offline OP
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Hi ich bin neu hier, mein Mann und ich sind seit etwas über einem Jahr verheiratet, jetzt läuft bald seine Aufenthaltserlaubnis ab (30.09 ) und wir fragen uns wann wir sie verlängern müssen? Er fliegt jetzt im Ramadan erstmal nach Marokko, meint ihr es reicht wenn wir 2 Wochen vor ablauf zur Ausländerbehörde gehen??Oder sollten wir das jetzt noch bevor er fliegt regeln?
Wäre schön wenn irgendjemand mir nen Rat geben könnte.

Danke,lg Melly


Und glaube nicht, du kannst den Lauf der Liebe lenken,
denn die Liebe, wenn sie dich für würdig hält, lenkt deinen Lauf.
Liebe hat keinen anderen Wunsch, als sich zu erfüllen.
Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: Melly] #95200
09/08/09 03:42 AM
09/08/09 03:42 AM
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Marokko Rabat
samia_nadia Offline
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samia_nadia  Offline
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hallo,

Ihr könnt ja schon mal vorher zur Ausländerbehörde gehen und sagen das dein mann nach Marokko fliegt ,und vielleicht verlängern sie es ihm gleich.Wen nicht sollte er rechtzeitig wieder in dt sein bevor sie abgelaufen ist und sich bei der Ausländerbehörde melden.

lg samia


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Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: samia_nadia] #95204
09/08/09 05:21 AM
09/08/09 05:21 AM
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ThaiMaroc Offline
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ThaiMaroc  Offline
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Hessen/ Hanau bei Frankfurt
So ich meld mich auch wieder zurück ....

Also eigendlich bekommst du ein Brief von der Ausländerbehörde das du ein termin hast für die verlängerung der kommt automatisch.

Falls du dir unsicher bist und das ganze in den Urlaub von deinen Mann fällt , könnt ihr heute schon hin gehen und euch eine Fiktionsbescheinigung holen die er sofort in die Hand gedrückt bekommt für ca 3 Monate gültig und damit kann er auch nach Marokko reisen.So hatten wir es gemacht und waren sogar noch am abreisetag auf der Ausländerbehörde und haben nochmal nchgefragt ob er damit wirklich fliegen kann und auch wieder zurück kann und sie da wir sind alle beide wieder nach Hause und hin gekommen.

Den Aufenhalt selber wirst du nicht gleich ausgestellt bekommen den dazu sind noch Prüfungen von seiten des Amtes notwendig, wie z.B. hat er mitterweile Arbeit wie ist der verdienst, hat sich was bei euch geändert und so weiter.

Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: ThaiMaroc] #95205
09/08/09 09:06 AM
09/08/09 09:06 AM
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tahira Offline
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tahira  Offline
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Salam alaikum

Also ich würde das lieber vorher erledigen. Ich würde mich einfach sicherer fühlen.
Wir haben hier in Köln noch nie einen Brief bekommen, dass die Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden muss.

Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: tahira] #95214
09/08/09 02:36 PM
09/08/09 02:36 PM
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samia_nadia Offline
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samia_nadia  Offline
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hallo,

Ich hatte damals auch keinen Brief bekommen,das muss neu sein.Auch haben wir sofort die Verlängerung bekommen ohne warten zu müssen.Mein mann muste nur einen gehaltsnachweis mitbringen und der aufenthalt wurde direkt verlängert.

lg samia


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Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: samia_nadia] #95217
09/08/09 04:38 PM
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Melly Offline OP
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Melly  Offline OP
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oje oje, meine Hoffnung schwindet dahin.... mein Mann hat immer noch keinen richtigen Job, nur ein 400 € Job, ich arbeite Teilzeit(hab eine 8 1/2 Jährige Tochter), wir bekommen immer noch etwas Unterstützung vom Arbeitsamt für die Miete.... hoffentlich verlängern die den Aufenthalt trotzdem


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Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: Melly] #95218
09/08/09 05:07 PM
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samia_nadia Offline
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samia_nadia  Offline
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hallo,

klar warum sollen sie den nicht verlängern?Mach dich mal nicht verrückt ,immerhin sehen die doch das er sich um arbeit bemüht ,ist ja heutzutage auch net so einfach was zu finden und 400 euro job ist doch besser wie gar nix,auserdem seid ihr doch zusammen und führt keine scheinehe,das wollen die doch nur wiessen.Geh einfach morgen mal hin und dann siehst du was sie sagen.

lg samia


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Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: Melly] #95219
09/08/09 05:32 PM
09/08/09 05:32 PM
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maxi80 Offline
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maxi80  Offline
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Hey,

ich arbeite in der Ausländerbehörde und würde dir raten, jetzt schon hinzugehen, bevor er fliegt. Nicht jede Ausländerbehörde hat die Zeit, die "Kunden" anzuschreiben, wenn die AE abläuft. Also darauf kannst du dich nicht verlassen. Eine Verlängerung jetzt schon sollte nicht das Problem sein. Vor allem weil er reisen möchte. Dafür muss er sogar eine für mind. 6 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis haben. Also sprecht da besser beide gleich vor. Die Aufenthaltserlaubnis müsste auch ohne Job bzw. ohne gesichertes Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit verlängert werden wenn du Deutsche bist.

Gruß maxi80

Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: maxi80] #95222
09/08/09 06:10 PM
09/08/09 06:10 PM
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nurija Offline
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hallo Maxi ich habe dir ne pn geschickt das blinkende briefchen zwischen Kalender und aktive Themen. wäre dir dankbar wenn du mir das beantworten könntest. nurija

Last edited by nurija; 09/08/09 06:12 PM.

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