Hallo Orsalina,
grundsätzlich ist die EU strikt gegen den deutschen "Sonderweg" - der ja schon rein gefühlsmässig nicht verfassungskonform sein kann und dann in der Regel auch die höchstrichterlichen Urteile (BVG und EuGH) entsprechend (dem gefühlten Unrecht) ausfallen. Das ist das Gute an Europa, daß es an diesen Stellen nicht an gesundem Menschenverstand mangelt - und ja, man bekommt ein Visum komplett mit Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis und kann mit seinem freizügigkeitsberechtigten Partner sich niederlassen wo man will.
Alleine - ohne den Ehepartner - erst, wenn man die drei Jahre gut hinter sich gebracht hat, die für die unbefristete AE notwendig sind. Diese drei Jahre müssen aber auch andere Ehen überstehen, das Scheitern einer Beziehung nach dieser Frist hat oft weniger mit der AE zu tun, als es manche Frauen (selbstquälerisch) glauben wollen.
Die Urteile stelle ich später zusammen und auch die Dienstanweisungen an die Ausländerbehörden und Grenzpolizisten, wie sie zu verfahren haben: grundsätzlich bin ich nämlich der Ansicht, daß man ein solches (anspruchsvolles) Verfahren nur mit voller Überzeugung auch erfolgreich überstehen kann und dazu gehört unter anderem, sich vorher gründlich und ausführlich zu informieren.
Ein Wohnsitz in Frankreich schadet aber nie.
Josi