Wenn man einen (Ehe)-Mann in Marokko hat, der kein Visum bekommt (wegen Scheineheverdachtes), oder einen Bräutigam, der seinen Deutschkurs (noch) nicht bestanden hat, sollte man sich im Internet mal unter dem Stichwort "Inländerdiskriminierung" umtun und sich dann eine (legale) Strategie zusammenstellen, die in etwa so aussehen könnte:

Anleitung für eine Familienzusammenführung ohne Deutschkurs und ohne gültiges Visum
Antwort auf:

1. Zuerst mal rechtskräftig im Ausland heiraten (das reicht schon an Bürokram)

2. Zurück nach Deutschland und seinen Wohnsitz von Deutschland ins EU-Ausland verlegen - Frankreich, Spanien, Italien, Belgien...als freizügigkeitsberechtigte Deutsche geht das - mit ein paarmal Hin- und Herfahren und einem Menschen, der einem seine Wohnung offiziell untervermietet. Da bieten sich die marokkanischen Communities an und sind auch hilfsbereit

3. Damit man seinen neuen Wohnsitz auch nachweisen kann, sich eine Wohnsitzbescheinigung geben lassen - in Frankreich wäre das eine Carte de Sejour, die aber nur noch stirnrunzelnd ausgegeben wird - alternativ dazu erklärt man auf der Mairie, daß man wählen möchte und bekommt dann einen Eintrag ins Wahlregister in dem Bezirk, in dem man seinen Wohnsitz genommen hat und hat dann die schriftliche Bestätigung, daß und wo man in Frankreich seinen Wohnsitz hat

4. Wenn man damit nicht klarkommt, gibt es Behörden-Begleiter (gilt alles nur für Frankreich) von Initiativen, die sich zum Ziel gesetzt haben, diese Hürden gemeinsam mit den Ehepaaren zu nehmen

5. Beantragt wird eine "Carte de Séjour de membre de la famille d'un citoyen de l'Union", beantragt Art. L.121-3 al. 2 CESEDA. Die man tunlichst in ausgedruckter Form dabeihaben sollte, einschliesslich der Stromrechnung der Unterkunft und einem Nachweis, womit man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann/wird - und eine Krankenversicherung. Es genügt, wenn man ein Übersetzungsbüro aufmachen will und noch keine Umsätze getätigt hat.

6. Wenn es dann noch klemmen sollte, schaltet man die EU-Schlichtungsstelle ein, die sind schneller als es die Polizei erlaubt

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7. Sobald man eine Carte de Sejour (bzw. die Bestätigung der Ummeldung hat) bucht man für seinen Ehemann einen Flug in die Türkei mit einer Zwischenlandung in Paris.

8. Und geht in Paris dann beim Umsteigen direkt zu den Grenzbeamten, die angewiesen sind, Eheleuten ein Visum auszustellen - egal, ob derjenige mit einem Visum eingereist ist oder nicht. Dasselbe könnte man natürlich auch in Sebta ausprobieren - oder an einer anderen Grenze, davon würde ich aber abraten, weil die die entsprechenden Urteile des EuGH nicht kennen (Stichwort: MRAX).

9. Mit dem Visum kann man dann auch nach Deutschland einreisen - und sich den Ausländerbehörden stellen: die dürfen dann aus Gründen der Verhältnismässigkeit einen nicht deutschsprechenden marokkanischen Ehemann nicht von seiner Gattin trennen.


Hintergrund: der deutsche Sonderweg (bestandener Deutschkurs zur Erteilung eines Visums) verstösst gegen europäisches Recht und weil das so ist, hat man als europäischer Bürger mehr Rechte als als Deutscher in seinem Heimatland. Das nennt sich dann Inländerdiskriminierung, weil man - sobald man Deutschland verlassen hat - unter das EU Recht fällt (EU-Bürger wird) und automatisch mehr Rechte geniesst als als Deutscher in Deutschland. Das europäische Recht stellt Ehe und Familie und den Schutz derselben über das Kontrollbedürfnis des Staates.

Josi

Von Italien und Spanien als Transitland ist abzuraten - die werfen einen im Zweifelsfall ins Meer - wenn schon, dann Paris, schon alleine deshalb, weil sich dort die meisten Marokkaner auch verständigen können. Der Wohnsitz in Frankreich hat aber noch einen ganz wunderbaren Nebeneffekt: der marokkanische Führerschein (alle Klassen) muß in Frankreich nur umgeschrieben werden und gilt dann nach einem halben Jahr auch (mit allen Klassen) in Deutschland. Ohne Führerscheinprüfung etc. etc.