hallo

hoppla,
ich mag nicht viel wissen, aber du weisst nicht wovon du redest.
es ist in allen deinen fällen nicht der oralverkehr, der verboten ist, sondern die umstände, unter denen er stattfindet.
lass es mich mal so erklären:
jemand macht einen einbruch, ist aber dabei so nervös, dass er auf die toilette muss. dabei wird er verhaftet. dann wirkt sich der gang zur toilette nicht strafverschärfend aus, denn zur toilette zu gehen ist ja nicht verboten. was ihn letztendlich vor gericht bringen würde, ist der einbruch, nicht der gang zum händewaschen. wäre er zuhause auf die toilette gegangen, dann wäre ihm gar nichts passiert, auch wenn er dabei erwischt worden wäre.

ich fahre übrigens schon 10 jahre munter mit meiner frau durch marokko und musste noch nie die heiratsurkunde vorlegen. und anders kann der gendarm nicht feststellen, ob wir verheiratet sind.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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