Hallo Siri,
schon klar was Du sagst.
1) Marjams Kinder haben 2 Staatsangehörigkeiten, hier die deutsche und marokkanische. Sie sind in D Deutsche, und in Marokko...Marokkaner. Deswegen kann und darf sich die dt. Botschaft in Rabat im Falle eines Falles nicht um sie kümmern. Das wäre ein Eingriff in die marokkanische Hoheit: Marokko würde völlig zu Recht sagen:"was kümmert ihr euch um unsere Bürger hier". Fazit: die schicke Lösung einer Doppelstaatsbürgerschaft bringt eben auch Probleme und nicht nur "Vorteile". Damit müssen die Betroffenen leben.
2) In D kannst Du auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, so Du eine weitere hast. Nach Erledigung des Papierkrieges ziehen die Behörden Deinen P-Ausweis und Pass ein, und Du bist dann ein in D lebender Ausländer mit allen Konsequenzen. Genau diese Wahlfreiheit hat ein Marokkaner nicht. Er bleibt bis zu seinem Tode Marokkaner, ob er will oder nicht. Diese Regelung halte ich, milde ausgedrückt, für unverständlich und nicht nachvollziehbar.