Hallo Argazarrumi,

will nur kurz was richtig stellen:

 Antwort auf:
Deine Kinder haben 2 Staatsangehörigkeiten, weil D weiß, dass Marokko nicht aus seiner Staatsbürgerschaft entläßt.


Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates. Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.
Quelle: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htm

Die Kinder von Majam haben also in jedem Fall die doppelte Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, ob Marokko aus der Staatsangehörigkeit entlässt oder nicht. Und sie müssen sich auch - anders als in Deutschland geborene Kinder, deren Elternteile beide einen ausländischen Pass besitzen - nicht für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.

Gruß
Siri





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