In der Auflistung der Botschaft befindet sich übrigens auch das marokkanische Führungszeugnis (Auszug aus dem marokkanischen Strafregister).
Wow...das verwundert mich. Es gibt wirklich überall Unterschiede. Daher habe ich ja auch immer betont, dort nachzufragen, wo man wohnt, also der deutsche Partner beim örtlichen Standesamt, der marokkanische Partner in seiner Heimat.
Warum wir neulich bei unserer Heirat in Marokko ohne Führungszeugnis ausgekommen sind und erst beim Antrag für die Familienzusammenführung eines von ihr brauchten, weiß der Geier...
Na, dann dürfte ja nun alles hier in dieser Hinsicht besprochen und geklärt sein.
Viel Glück,
wünscht
HeinzMann