Hallo HeinzMann,
die notwendigen Unterlagen für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erfragt man am besten beim Standesamt, dass das Zeugnis auch ausstellen soll. Da gebe ich Dir vollkommen Recht.
Dieses Zeugnis wird ausschließlich von deutschen Behörden
(Deutsche Botschaft in Marokko zur Ausstellung der Ehefähigkeitsbescheinigung) benötigt.
Alle anderen Heiratsunterlagen müssen aber marokkanischem Recht entsprechen. Deshalb kann man die Infos auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Rabat nur als erste Richtlinie benutzen.
Dort finden sich auch Formulierungen wie : "Verbindliche Auskünfte zu marokkanischem Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen".
In der Auflistung der Botschaft befindet sich übrigens auch das marokkanische Führungszeugnis (Auszug aus dem marokkanischen Strafregister).
LG
Dani