Hallo HeinzMann,
Also sowohl in Marrakech als auch in Fes verlangt das Familiengericht neben dem deutschen auch das marokkanische Fuehrungszeugnis, wie ich bereits in einem Posting heute mittag mitgeteilt hatte. Schreibt doch bitte nur immer das, was Ihr tatsaechlich wisst und nicht "vielleicht" oder "ich habe gehoert" oder auch "nicht gehoert".
Am Einfachsten geht der marokkanische Partner(in) zum zustaendigen Familiengericht und laesst sich da einen Zettel geben auf dem genau aufgefuehrt ist was das Gericht von beiden Partnern verlangt. Wie ich festgestellt habe, gibt es da naemlich oertliche Abweichungen.
Liebe Gruesse aus Ibiza,
Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

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