Hallo Sonnenschein71,
brauchst keine Angst haben, ........ noch genügend Wohnraum nachweisen.
LG
Dani
Sicherlich steht's so im Gesetzbuch. Ich wurde von der Ausländerbehörde aber trotzdem aufgefordert, eine Wohnbescheinigung vom Vermieter ausfüllen und unterschreiben zu lassen.
In der Wohnbescheinigung wird nach der Anschrift und Name des Vermieters, nach Größe und monatl. Warmmiete incl. NK, nach der Anzahl der Mitbewohner sowie nach der Anzahl der Räume gefragt.
Diese Angaben sollen anscheinend mit in die Entscheidung zur Erteilung des FZF-Visums einfliessen. Ich frage mich jetzt natürlich nur, warum wird sowas verlangt, wenn's laut Gesetzbuch nicht erforderlich ist....?!?