Original geschrieben von: tantantan
Wie verhält es sich aber im Falle des Ehegattennachzugs bzw. der Familienzusammenführung, wenn der Ehepartner in Deutschland ALG-II Empfänger ist? ...

Dann gerät der (die) marokkanische Ehepartner(in) womöglich vom Regen in die Traufe!

Mit Grüssen!



@ tantantan
Hm, Dein Kommentar ist ein Kommentar, aber im Grunde genommen keine Antwort auf die gestellte Frage.


Es gibt nicht nur einen Idealpartner auf der Welt. Das Problem ist, denjenigen/diejenige zu finden!