Wie verhält es sich aber im Falle des Ehegattennachzugs bzw. der Familienzusammenführung, wenn der Ehepartner in Deutschland ALG-II Empfänger ist? ...
Dann gerät der (die) marokkanische Ehepartner(in) womöglich vom Regen in die Traufe!
Mit Grüssen!
@ tantantan
Hm, Dein Kommentar ist ein Kommentar, aber im Grunde genommen keine Antwort auf die gestellte Frage.