Hallo,
guck doch mal in Ruhe bei
http://www.info4alien.deDa bekommst Du alles was Du brauchst!
Ansonsten:
Eheschließungsvisum = Heirat in Deutschland, kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visum + Verpflichtungserklärung erforderlich (hier in NRW verlangen sie derzeit einen Gehaltsnachweis von monatlich mind. 1.200 EUR netto). In einem Fall hatte eine Bekannte von mir eben nicht diesen Mindestlohn. Sie bekam eine schriftliche Erklärung von ihren Eltern, daß diese sie monatlich mit XXX EURO unterstützen. Dies wurde von der ABH anerkannt.
Familiennachzug (auch bekannt als Familienzusammenführung(FZF)-Visum = Bereits verheiratet (durch erfolgte Heirat in Marokko) somit Rechtsanspruch auf ein Visum vorhanden, keine Verpflichtungserklärung erforderlich!
Also am besten in Marokko heiraten! Allerdings müssen Deutsch-Grundkenntnisse nachgewiesen werden...oder sprichst Dein Freund schon deutsch...dann hat sich das natürlich erledigt!
Viel Glück!