Soweit die Antwort der deutschen Ausländerbehörde...
Zu Ihrer E-Mail teile ich Ihnen mit, dass Herr xxx die Möglichkeit offen steht gegen die Entscheidung der deutschen Botschaft zu remonstrieren.
--Nach Erhalt des Remonstrationsbescheides welcher die Ablehnungsgründe darlegt, kann er beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die ablehnende Entscheidung erheben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Antrag bei meiner Behörde abgeschlossen.--
Wer diese Prozesse schon mal mitgemacht hat, weiß wie entwürdigend das alles ist...