Hallo Sinah,

deien Frage ist sehr allgemein gehalten, wenn du genauers wissen willst, ist es wichtiger zu sagen ob es sich um Ausländerkategorie 1. Handelt, Eu-Bürger, oder um Ausländerkategorie 2. die speziele zwiscehnstaatöiceh ABkommen haben,
oder um Ausländertyb 3. Afrikaner, Asiaten ,Südafrikaner etc.

Und dann kommt es nochm al drauf an zum welceh Zweck der Ausländer nach Deutschalnd kommt, Familienzusammenführung, Eheschließung, Studium, Asyl, Arbeiten, und bei diesen Punkten kommen wieder Unterschiedlichen Einstufeungen seines Aufenhaltsrecht zu stande!

Also wenn du konkrete Fragen hast, würd ich mich freuen dir bei der Beantwortung zu helfen


Ehrliches Weinen kommt aus tiefster Seele, ehrliches Lachen aus tiefstem Herzen!