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Bürgen für Cousin, was brauche ich?? #46613
18/06/03 11:57 AM
18/06/03 11:57 AM
Joined: Jan 2002
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Hamburg
Assalama1 Offline OP
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Assalama1  Offline OP
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Joined: Jan 2002
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Hamburg
Hallo liebe Leute,
ich habe einen Cousin, der gerade fast fertig mit dem Lernen der Deutschen Sprache(DAF gennant)und möchte nach Deutschland zum studieren kommen. Er ist 20 Jahre alt.
Ich habe Arbeit und und 3 Zimmer Wohnung. Reicht das aus?, was soll ich für Ihn an Papieren schickenu sw.

Ich habe noch ein paar Fragen für danach, falls er kommt:

1. Wie ist das, wenn der jenige, der gebürgt hat sein Arbeitsplatz verliert(was ich nicht wünsche), was passiert dann.

2. Was ist wenn der jenige nach Deutschland kommt und dann sich mit anderen Dinge ausser das eigentlche Ziel(Studium) beschäftigt. Kann man da was beinflussen noch oder ist man da dem Person ausgeliefert und darf die Verantwortung weiter Tragen?

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn jemand von Euch micht aufklärt.

Re: Bürgen für Cousin, was brauche ich?? #46614
18/06/03 12:47 PM
18/06/03 12:47 PM
Joined: Oct 2002
Posts: 646
Machu Picchu
Ibno_Rouchd Offline
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Ibno_Rouchd  Offline
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Joined: Oct 2002
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Machu Picchu
Assalamou 3laikoum a Karim !

 Antwort auf:
Ich habe Arbeit und und 3 Zimmer Wohnung. Reicht das aus?, was soll ich für Ihn an Papieren schickenu sw.
Wenn es noch gütlig, was es damals vor ein paare Jahren war dann:
a).Die D-Botschaft braucht von dir deiner 2-3 letzte Gehaltszettel

b)." " " " " " " " " " die 3 letzten Kontoauszügen.

c.)" " " " " " " " " " für ihn eine extra schrifftliche Einladung,worauf du auch unterschrieben hast.(Optional!)
d.) etc

Da diese Infos eine Weile her ist,versuch am besten versuch lieber die Botschaft in Rabat
nach den aktuellen informationen in Bezug diese Thema zu fragen nachzufragen.

Sie können das auch dir per eMail oder per Fax schicken.

 Antwort auf:
1. Wie ist das, wenn der jenige, der gebürgt hat sein Arbeitsplatz verliert(was ich nicht wünsche), was passiert dann.
Zwar theoritisch die Aussländergesetzt ist überall in deutschland das Gleich, doch auf der Realtität siehst es in der Praxis leider ganz anders: es ist sehr stark abhängig von der Orientierung der Regierungspolitik innerhalb der Bundesland:
sprich z.B : Bayern CSU, : hat die härteste u. umenschliche sogar diskriminierte Umgehensart in Bezug auch von der selbe Bundsweitausländergesetzt.
Während andere Städte z.B wie Berlin ist viel lockerer u. die Beamte in der Aussländeramt versuchen einfach die gesetzt ohne Diskriminierung auzuwenden.
Wie gesagt das ist abhängig von der BEamte von Aussländerbehörde innerhalb der Bundesländer u. Freistädten.

Zurück zu deine Frage:
=======================
Wenn die Ereignisse deiner Frage erst eingetroffen wäre,wenn deinen cousin inscha allah schon in Deutschlan angekommen ist, dafür hat er schon eine Studenplatz, dann kann normalerweise die Behörden in schlimmsten fall vielleicht auf ihm eine psychische Druck üben(wie es der fall hier in München), jedoch auf juristische/gesetzliche Sicht,du sollst doch in diese Moment auf keinen Fall Sorgen machen, denn sie können gegen ihm oder gegen dir nichts unternehmen.

 Antwort auf:
Was ist wenn der jenige nach Deutschland kommt und dann sich mit anderen Dinge ausser das eigentlche Ziel(Studium) beschäftigt. Kann man da was beinflussen noch oder ist man da dem Person ausgeliefert und darf die Verantwortung weiter Tragen?
Das ist eine sehr gute Frage:
=============================
So oder so ich wird dir auf jeden fall Brüder ihm förderen u. unterschützen ich meine hier seeliche, dass er hier in Deutschland gekommen ist, um zu studieren.
Dazu veruch bitte ihm zu überzeugen, dass er ohne dieses Studium, hat er quasi auch nur die beschiessene schlechste Arbeitsstelle(Lager Arbeit, Putzen, Strassenraumung...etc),die meisten in Deutschland nur Aussländer erldigt wird, betätigen kann.
Es ist deine Aufgabe auf eine freundliche art u. Weise ihm zu beraten, dass er ohne seine Akadimische Abschluss nirgendwo eine anständige Wert entweder auf die Arbeitsmarkt oder auch in der Geselleschaft,vor allem als Marokkaner in Deutschland haben kann.
Verusch ihm das Bild der Realität der marokkansicheAkademikern zu vermittelen ,dass er sogar als aussländische Akademiker aus Marokko ist in vergleich zu anderen Deutsch oder EU Akademiker wegen seiner Herkunft Kultur Relegion in Deutschland genung benachteiligt u. sogar in manche fälle diskriminiert.Er muss also was unter den Hut haben, also etwas aus seiner Fähigkeiren bieten an seiner zukünftige ArbeitsgeberIN, was die andere deutsche EU Kollgen in der Tat nicht haben.


Dazu ist ihm auch erlaubt als Student während die Ferien auch Studenjobs zu bestätigen.
So hat er dann auch sein Wünsche in Bezug der Job auch erfühllt.
Da er sich noch nicht mit den System dieser Geselleschaft gut ausskennt, versuch bitte ihm einfach am Anfang zu orientieren u. zu braten,es würde ihm inscha allah am Anfang sehr um die richtige & vernünftige Entscheidung zu treffen.


wenn er es unbedingt machen möchte:
Also Studium, wofür hier in Deutschland gekommen ist, auf einmal gegenüber andere Städtigkeit, aufgeben möchte, dann gilt es folgendes:

wenn ich noch in Erinnerung in Kopf behalt, vor paare jahren stand auf diese "StudentensAufenthaltsbewilligung" in etwa folgendes:

"diese Aufenthaltsbewilligung erlischt(ungütlig) sich eimal ist das Studium abgeborchen!! "

das ist glaube ich eindeutig klar, was es damit gemeint ist.


Übergens ich finde es Mascha Allah klasse, dass du dein Cousin unterschützt.!


weitern viel Erfolg inscha allah!

wa salamoun 3laiki
your Ibno Rouchd


====================================================
"Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.",A.H
====================================================
Re: Bürgen für Cousin, was brauche ich?? #46615
18/06/03 04:21 PM
18/06/03 04:21 PM
Joined: Sep 2002
Posts: 239
München
Elbekkali Amine Offline
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Elbekkali Amine  Offline
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Joined: Sep 2002
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München
Assalamu 3ala mani Itaba3a Alhoda,
salut zusammen,

@Assalama1,
da ich vor 3 Wochen für meinen Cousin das selbe getan habe, wurdr von mir folgendes gefordert:

1- In eine Deutsche Sprache hier anmelden, da die botschaft die gesetze ab 10.03.2003 geändert hat und wird DAF nicht mehr akzeptiert, man soll noch Mittelstufe 1 und 2 machen und besser wäre, wenn der/die hier in BRD angemeldet ist in eine Schule.

2- Von mir haben die nur ein Arbeitslohn gesehen, aber wie der Bruder IBNO-Rochd gesagt hat, nimm besser 3 mit. Die haben nicht nach Kontoauszüge gefragt.

3- Bürgerschaft: brauchst Du nicht mehr was zu schreiben, die haben ein Fromular. Die werden diese ausfüllen und Du sollst nur unterschreiben.
Die werden dich nachfragen: wie lange willst Du das machen. Sag einfach ein Jahr am Anfang.

Du wirst gluabe ich 20 oder 40 Euro zahlen sollen.

4- Dieser Formular sendst Du zu deinem Cousin nach Marokko mit der Anmeldung bei einer sprachschule hier in BRD.

5- Er soll ein Einschreiben bei einer Uni hier in BRD haben sollen.

Alle diese Unterlagen soll er mit nehmen und zu der Botschaft in Rabat fahren/gehen und das die notwendigen Papiere ausfühlen etc ...

Warte Zeit ist ca. 8 Wochen bei der Botschaft \:\)


Viel Spass
amine

Re: Bürgen für Cousin, was brauche ich?? #46616
19/06/03 12:45 PM
19/06/03 12:45 PM
Joined: Jan 2002
Posts: 17
Hamburg
Assalama1 Offline OP
Junior Mitglied
Assalama1  Offline OP
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Joined: Jan 2002
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Hamburg
Vielen Dank an Ibno_Rouchd und Elbekkali Amine. Eure Antwort bringt mich auf jeden Fall weiter. Ich habe nur eine Frage an Elbekkali Amine:

Meinst Du man kann auch nur für eine Bestimmte Zeit bürgen (Du hast gesagt ein Jahr, habe ich leider nicht ganz verstanden, was damit gemeint ist) oder muss man für die gesamte Studien Zeit bürgen?

Über eine Antwort, würde ich mich freuen.


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