KOPFTUCHSTREIT
Symbolischer Stoff
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt den Fall der muslimischen Lehrerin Ludin. Ist die Furcht vor Islamismus an den Schulen begründet, oder lassen sich die Konflikte pragmatisch lösen?
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Fereshta Ludin Jeden Morgen, auf dem Weg vom Parkplatz zur Schule, zieht Maryam Brigitte Weiß mit einer geübten Handbewegung die Sicherheitsnadel heraus, die ihr Kopftuch eng am Kinn zusammenhält. Dann lässt sie den Stoff nach hinten fallen, der ihr hochgestecktes blondes Haar freigibt, und zupft das mit einem Knoten gesicherte Baumwolltuch noch ein wenig zurecht, damit es ihren Hals bedeckt.
Der Prozedur unterzieht sich die 48-Jährige nicht freiwillig. Viel lieber würde die vor zehn Jahren zum Islam konvertierte Hauptschullehrerin ihr Kopftuch auch im Unterricht aufbehalten, weil es "die Religion vervollständigt". Doch Weiß muss auf dieses "i-Tüpfelchen" ihres Glaubens verzichten.
Denn ihr Rektor hat Angst, die Schule im nordrhein-westfälischen Kreis Mettmann könnte in schlechten Ruf geraten - wer weiß, ob die Frau mit dem Kopftuch nicht ihre Schüler auf religiöse Abwege führt?
Politiker und Richter überall im Land haben ähnliche Ängste. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im vergangenen Jahr, die durch das Kopftuch zum Ausdruck gebrachte Glaubensüberzeugung einer Lehrerin könne Kindern zwischen 4 und 14 Jahren "durchaus vorbildhaft und befolgungswürdig erscheinen" - und bestätigte damit die baden-württembergischen Schulbehörden.
Seit das Oberschulamt Stuttgart vor fünf Jahren der aus Afghanistan stammenden Lehramtskandidatin Fereshta Ludin die Aufnahme in den Staatsdienst versagte, weil sie im Unterricht auf das Tragen eines Tuches um Kopf und Schultern nicht verzichten will, beschäftigt der Fall die deutsche Justiz. An diesem Dienstag wird nun das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde Ludins verhandeln - und damit erstmals den jahrelangen Kopftuchstreit einer Karlsruher Entscheidung zuführen.
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Kruzifix in der Schule: Nur begrenzt Vorbild Es ist der Stoff, aus dem Symbole sind. Die heftige Debatte über ein Stück Gewebe auf dem Haupthaar einer gläubigen Frau ist mit weit reichenden Fragen aufgeladen: Wie viel religiöse Toleranz leistet sich dieses Land? Wo beginnt die Gefahr einer islamischen Parallelgesellschaft?
Dabei schreibt der Koran das Kopftuch nicht einmal eindeutig vor. Vielmehr handelt es sich um Interpretationen, die nicht von allen Muslimen geteilt werden.// Wie BITTE ??
So herrscht in einigen islamischen Ländern wie Iran oder Saudi-Arabien strenger Kopftuchzwang, in anderen, wie Syrien und Ägypten, hingegen nicht. Und ausgerechnet die Türkei, aus der die meisten der in Deutschland lebenden 3,2 Millionen Muslime stammen, praktiziert als streng laizistische Republik ein generelles Kopftuchverbot in allen staatlichen Stellen.
In der Bundesrepublik, schätzt Pädagogin Weiß, die seit kurzem auch Frauenbeauftragte des Zentralrats der Muslime in Deutschland ist, unterrichten rund 300 islamische Lehrerinnen an staatlichen Schulen. Etwa ein Dutzend trägt nach Erkenntnissen des Verbands im Unterricht ein Kopftuch.
Für Ludin, heute 30, die als Tochter eines afghanischen Diplomaten 1987 einreiste und 1995 die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, ist die teilweise Verhüllung "mein persönliches Bekenntnis zum Islam".
Um ihr zweites Staatsexamen machen zu können, musste sie im schwäbischen Plüderhausen zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Es gab keine Beschwerden. Trotzdem entschied die Behörde von Kultusministerin Annette Schavan (CDU): Dem Kopftuch komme eine Signalwirkung zu, die sich mit dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht vereinbaren lasse.
Mit dem Thema wird von Bundesland zu Bundesland anders umgegangen. "In der Praxis versteht das kein Mensch mehr", sagt der Erlanger Rechtsprofessor und Islam-Experte Mathias Rohe, der zahlreiche Beispiele kennt:
. Eine Aachener Grundschullehrerin unterrichtet seit mehr als 20 Jahren mit einem Kopftuch, das sie nach Art eines Turbans um die Haare geschlungen hat.
. In derselben Art trug eine zum Islam konvertierte Lehrerin an der Stuttgarter Schiller-Schule fünf Jahre lang ihr Kopftuch ganz selbstverständlich im Unterricht. Erst als die Anwälte Ludins diesen Fall ansprachen, ließ Ministerin Schavan auch ihr das verbieten. Die Pädagogin hat Klage erhoben, der Fall ruht bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts.
. In Hamburg unterrichtet seit vier Jahren eine konvertierte Pädagogin mit Kopftuch an einer Grundschule - auch da wurden die Behörden durch den Fall Ludin aufgeschreckt, wollen aber erst mal das Karlsruher Urteil abwarten.
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Klägerin Ludin*: "Mein persönliches Bekenntnis zum Islam" Die Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 kann nur begrenzt als Vorbild herangezogen werden. Damals urteilten die Richter: Die bis dahin in Bayern geltende gesetzliche Verpflichtung für alle Schulen, ein Kreuz im Klassenzimmer aufzuhängen, verletzt die Glaubensfreiheit. Diesmal geht es nicht nur um die Neutralität des Staates auf der einen Seite und die Freiheitsrechte von Eltern und Schülern auf der anderen Seite, sondern auch um die Religionsfreiheit der Lehrer: Nach Artikel 33 des Grundgesetzes darf bei der Zulassung zu öffentlichen Ämtern niemandem "aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen".
Die baden-württembergischen Behörden versuchen, diese Aussage umzudrehen: Das Grundgesetz schließe nicht aus, an eine mit der Religiosität "verbundene mangelnde Eignung" der Lehrerin anzuknüpfen. Die Kopftuchträgerin stehe schon deshalb schlecht da, weil es jederzeit zu religiösen Konflikten an der Schule kommen könne.
Die Argumente der Katholikin Schavan sind gerade aus Sicht der christlichen Kirchen zweischneidig: Die Einwände, die sich gegen das Kopftuch richten, gelten prinzipiell auch für andere religiöse Bekleidungen, etwa die jüdische Kipa, und noch mehr für Ausdrucksformen wie ein offen getragenes Kettchen mit Kreuz. Kein Wunder, dass die evangelische Kirche und die katholische Bischofskonferenz auf eine Stellungnahme in dem Karlsruher Verfahren bislang verzichtet haben.
Aber besteht zwischen der Wand des Klassenzimmers und dem Kopf der Klassenlehrerin ein rechtlich relevanter Unterschied? Ja, sagt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde: Die Ausstattung des Zimmers erfolge "unmittelbar von Staats wegen", das Kopftuchtragen sei hingegen als Bekenntnisakt der Lehrerin "primär ihr zuzurechnen".
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Karlsruher Richter die Sache gründlicher angehen als die Instanzen vor ihnen - und dass sie vielleicht noch eine überraschende Lösung finden könnten.
Denn die Robenträger haben eigens zwei Sachverständige geladen, um klären zu lassen, ob Kinder und Jugendliche sich wirklich so leicht durch religiöse Symbole beeinflussen lassen. Die bisher abgegebene Stellungnahme lässt die Muslime hoffen: Solche Einflüsse seien zwar nie ganz auszuschließen, so der Hamburger Kinder- und Jugendpsychiater Peter Riedesser, aber allein aus der Tatsache, dass Grundschüler auch mal eine Klassenlehrerin bekommen, die ein Kopftuch trägt, könne man "keine signifikante kognitive oder emotionale Entwicklungsbeeinträchtigung" herleiten.
Die vorab vom Gericht an die Beteiligten verschickte Verhandlungsgliederung enthält den klaren Hinweis auf die "Notwendigkeit der Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Konfliktlösungsmöglichkeiten". Und plötzlich fangen alle Beteiligten zu überlegen an. Wenn sicher sei, "dass auf ihre religiöse Befindlichkeit Rücksicht genommen werde", sagt Ludins Anwalt Hansjörg Melchinger, könne "in einer konkreten, nicht anders lösbaren Konfliktsituation ausnahmsweise ein Kompromiss von Seiten der Lehrerin denkbar sein". Näheres will er nicht verraten.
Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, kann sich vorstellen, dass an einer Grundschule eine Muslimin im Klassenzimmer ohne Kopftuch unterrichtet - denn die Pflicht zur Bedeckung bestehe ja nicht gegenüber Kindern. Allerdings müsse gewährleistet sein, "dass nicht plötzlich der Rektor oder eine andere Aufsichtsperson hereinplatzt".
So könnte es sein, dass am Ende des Karlsruher Verhandlungstages plötzlich über ganz andere Symbole diskutiert wird: "Nicht stören"-Schilder an der Türklinke, wie man sie aus Hotels kennt, oder eine rote Leuchte vor dem Klassenzimmer, die erst dann auf Grün springt, wenn die Lehrerin ihr Kopftuch wieder aufgesetzt hat.
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KOPFTUCHSTREIT Symbolischer Stoff DIETMAR HIPP by Spiegel.de