Hallo Amira,
danke für Deine Antwort!

Daraus entnehme ich, dass der Genuss von Speisen mit Knoblauch gestattet ist, sofern man seine
Gebete nicht in der Moschee verichtet. Habe ich das richtig verstanden?

Wenn man aber Speisen mit Knoblauch verzehrt hat, wieviele Tage müssen dann vergehen bis ein Moscheebesuch rechtens ist?

Ich hoffe, dass Du auch darauf eine Antwort für mich hast ;\)

Es grüßt Dich,
Tamou