Hallo Sinah (wie geht es Dir denn?),

im marokkanischen Personstandsgesetz (CSP) ist ausdrücklich verankert, dass eine Muslimin nur einen Moslem heiraten darf.
Eine nicht nach dieser Regel geschlossene Ehe ist (zumindest für den marokkanischen Staat) unwirksam.
Selbst eine z.B. zwischen Moslems abgeschlossene rein-deutsche Ehe entspricht nicht dem CSP und stellt für den marokkanischen Staat keine gültige Ehe dar (die Partner zählen dort sogar weiterhin noch als unverheiratet)!

Gruß Rainer