Hallo Sabine,
alleine durch die Heirat hast Du keine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.
Vielmehr ist die Ehe etwas, was zur Bewilligung Deines Antrages auf eine Aufenthaltsgenehmigung positiv bewertet wird.
Die sog. "carte se jour" must Du aber trotzdem beantragen.
U.a. darfst Du das aber nur, wenn Du auch tatsächlich mehr als 180 Tage im Jahr in Marokko lebst.
@Skyy1,
irgend wo wurde in diesem Forum schon mal was dazu geschrieben.
Wie mir jemand sagte, liegen die Tagessätze bei 300,00 Dirham zzgl. Gerichts./ bzw. Staatsanwaltskosten.