Hallo Benty,
Du könntest in Marokko eine c.s.j. beantragen und bekommen und Deinen Wohnsitz in Deutschland behalten, es wären jedoch Konfliktpunkte vorprogrammiert, denn:
Um einen Anspruch für eine c.s.j. zu haben must der Inhaber > 180 Tage im Jahr in Marokko leben (carte se jour haben heißt ja, seinen Lebensschwerpunkt in Marokko zu haben) und in Deutschland ist es so, dass Du, wenn Du dort < als 180 Tage im Jahr lebtst, nicht mehr Deinen Lebensschwerpunkt hast und Dich zudem ummelden must, wenn Du länger als drei Monate verzogen bist.
da gibt es keinen Konflikt laut Auskunft des Ordnungsamtes. Deutsche Staatsbürger haben nach dt. Recht immer den ersten Wohnsitz in D, wenn sie dort gemeldet sind. Die Marokko-Adresse gilt nach dt. Recht als Zweitwohnsitz, auch wenn man sich dort das ganze Jahr aufhält.
Gruß
Barbara