Hallo,
in wenigen Tagen reise ich mit meinem neu in Marokko zugelassenen PKW nach Europa. Da ich keinen Wohnsitz ausser in Marokko habe, gehe ich davon aus, dass zolltechnisch nichts besonderes zu beachten ist. Durch verschiedene Aussagen in meinem Bekanntenkreis bin ich allerdings bzgl. der folgenden Punkte ein wenig verunsichert, daher die beiden Fragen:
1)
Ich habe zwar die endgültigen Kennzeichen (nicht mehr die WW-Nummer), wegen Überlastung des Amtes in Kenitra allerdings immer noch die vorübergehende Carte Grise / "Recipisse de depot d'un dossier d'immatriculation d'un vehicule valable 30 jours" (mir wurde heute lediglich ein weiterer Datumsstempel eingetragen, sodass ich sie weiter nutzen kann). Kann ich mit dieser vorübergehenden Karte auch ins Ausland reisen? Beim Amt habe ich bisher nur widersprüchliche Antworten bekommen, vielleicht hat ja jemand die Erfahrung schon gemacht wie es wirklich läuft.
2)
Muss ich zusätzlich zu den marokkanischen Kennzeichen (die ja einen arabischen Buchstaben enthalten) noch einen weiteren Satz Kennzeichen anbringen, die alle arabischen Zeichen in der entsprechenden lateinischen Form zeigen?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!