Hallo,
aus Deinem Posting geht nicht hervor, ob Du eine deutsche Staatsbürgerin bist. Ich bin kein Fachmann für Ehe/-scheidungsrecht, wenn Dir jemand sachdienlich antwortet, kann Deine Staatsbürgerschaft bezüglich der aus einer Scheidung hervorgehenden Rechte und Pflichten von Bedeutung sein.
Generell hierzu die Informationen des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infose....html?nn=332718Gruß