Hallo Hans,
wenn Du länger als sechs Monate im Jahr in Marokko leben möchtest benötigst Du eine Aufenthaltsgenehmigung.
Diese ist nicht abhängig von eigenem Besitz.
Welche Voraussetzungen Du erfüllen must, kann Dir die Stelle mitteilen, wo Du die sog. "Carte je Jour" beantragst, welche in kleineren Orten die Gendarmerie und in größeren Orten die Polizei ist.
U.a. sind nachzuweisen ein Einkommen, ein marok. Bankkonto, ein marok. Führungszeugnis,.....