In deutschland kann man aber nur heiraten wenn der in deutschland lebende teil minumum 1400 euro verdient da eine bürgschaft abgegeben werden muss.
mit der von dir erwähnten "Bürgschaft" meinst du sicherlich die sogenannte "Verpflichtungserklärung" . Diese kann auch von Bekannten , Verwandten , Familienmitgliedern , Freunden etc. abgegeben werden und nicht zwingend von der Verlobten / dem Verlobten .
Auch die 1400,00Euro kann man pauschal so nicht stehen lassen . Das wird alles unter Vorlage der Gehaltabrechnung und sonstigen Einnahmen und aber auch eventuellen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern individuell berechnet .