Sara, die vom Dolmetscher beglaubigten arabischen Übersetzungen der notwendigen amtlichen Unterlagen kannst Du in Deutschland unter gleichzeitiger Vorlage der Originale bei Gericht (in der Regel beim Landgericht) Deiner Stadt/Gemeinde beglaubigen lassen und beide beglaubigten Unterlagen unter ebenfalls gleichzeitiger Vorlage der Originale danach noch vom Adoul des für Deinen Wohnort bzw. Bezirk zuständigen marokkanischen Generalkonsulats (Frankfurt oder Düsseldorf) beglaubigen lassen!
Antwort auf:
Anmerkung (der marokkanischen Botschaft): Alle notariellen Amtshandlungen (Adular), ausgestellt von der notariellen Abteilung des Konsulats, werden beim marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf vom Vertreter des Justizministeriums unterschrieben und genehmigt.

Hier bei den Verlinkungen noch Näheres über den notariellen Dienst beim Generalkonsulat in Frankfurt und der Botschaft des Königreiches Marokko in Deutschland!


Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.