UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut
mit Materialien
Übereinkommen über die Rechte des Kindes

vom 20. November 1989

am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet
(Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121)

am 6. März 1992
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen

am 5. April 1992
für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990)


Artikel 20
[Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption]

Absatz(3)
Als andere Form der Betreuung kommt unter anderem die Aufnahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht. Bei der Wahl zwischen diesen Lösungen sind die erwünschte Kontinuität in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische, religiöse, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes gebührend zu berücksichtigen.

Quelle


Als Grundlage für eine Klage könnte bei einem positiven Ende der Weg für ähnliche Problematiken geebnet werden.
Vielleicht weiß jemand, ob es bereits Klagen in dieser Richtung laufen oder es solche gegeben hat?










When the rich wage war
is the poor who die.
LP