Sorry Thomas aber ich muss dich korrigieren,
ich habe mich schlau gemacht und auch in Marokko gefragt und bei der Botschaft in Berlin. eine Markkanische Mutter kann nur dann die marokkanische Staasangöhigkeit ihren Kindern weitergeben , wenn sie mit dem ausländischen Vater verheiratet ist und er sich zum Islam bekennt. in meinem Fall muss ich der Vater meines Kindes erstmal nach der chariaa heiraten, dann muss ich mir einen Anwalt nehmen , der das Recht meines Kindes erwicken soll. automatisch geht das leidere nicht,außer das Kind ist ehlich geboren worden ist.
Beste Grüße