Re: Scharia auch in Marokko?
[Re: Filfil]
#147324
05/05/13 02:29 PM
05/05/13 02:29 PM
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Joined: Dec 2011
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_Sandra_
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Deutschland
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Ich werfe jetzt mal einfach wie Latino Umfrageergebnisse für Deutschland zur Todesstrafe in den Raum : Schlagzeile: " Fast die Hälfte der Bundesbürger für Todesstrafe" "46 Prozent aller Deutschen befürworten die Todesstrafe, 50 Prozent lehnen sie ab. Dies ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Welle. Vor allem Arbeiter (63 Prozent), Ostdeutsche (60 Prozent) und Selbstständige (58 Prozent) sind bei besonders schweren Verbrechen für die Todesstrafe. Auch weniger Gebildete (54 Prozent) und CDU-Anhänger (54 Prozent) sprachen sich mehrheitlich für Exekutionen bei Kapitalverbrechen aus. Von den Anhängern der Grünen waren 92 Prozent gegen die Todesstrafe." Quelle: rp-online Und jetzt? Diese Umfrage ist fast 12 Jahre alt.... fehlen ein paar Tage daran 
Hast du nicht ein Umfrageergebnis, welches aus der jüngeren Zeit stammt? 
In der BRD wurde die Todesstrafe mit dem Grundgesetz von 1949 abgeschafft.
Art. 102 GG von 1949 Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Jetzt habe ich nen bissel gesurft und bin auf etwas gestossen, was mich doch ein wenig verwundert:
EU-Vertrag von Lissabon sieht Todesstrafe vor
Von Andikow 23.08.2009
Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit, sieht der EU-Vertrag und die Grundrechtscharta ein Tötungsrecht des Staates vor. Und während die Zeit noch über des Kaisers Bart grübelt, machen Schäuble (Einsatz der Bundeswehr in Inneren, finaler Rettungsschuss) und von der Leyen die Verfassung (Zensur statt Strafverfolgung) sturmreif.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a)
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
Was passiert also mit Deserteuren in Kriegszeiten? Was haben Demonstranten zu erwarten, wenn die Obrigkeit der Meinung ist, dass es sich um einen "Aufstand" handelt? Was dürfen Flüchtge erwarten, die sich einer Festnahme entziehen wollen?
Sicherlich sind die Länder der EU keine Diktatur, aber künftige Dikatoren werden wenig rechtlichen Widerstand finden.
http://community.zeit.de/user/andikow/be...todesstrafe-vor
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
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