Nein, das muss es nicht, die marokkanischen Behörden interessiert vorerst nur die Ehefähigkeitsbescheinigung der Deutschen Botschaft und deren Beglaubigung beim marokkanischen Aussenministerium. Die Botschaft prüft damit deine Ehefähigkeit (das heisst FREI bist und alle Ehevoraussetzungen hast) Diese Bescheinigung bekommst du nur, wenn du vorher in Deutschland beim Standesamt (die sagen dir auch was sie von dir an Unterlagen wollen bevor sie sich bewegen) warst. Dein deutsches Scheidungsurteil mit den restlichen Papieren kannst du ohne Probleme danach in Casa oder Rabat übersetzen lassen es ist von Provinz zu Provinz verschieden, ob vielleicht auch eine franz. Übersetzung reicht. (vorher fragen) Beni-Mellal wollte Arabisch. Achtung bei amtlichen Papieren wollen die Übersetzer gleich mehr Geld als bei normalen Papieren. Die deutsche Botschaft gibt dir eine Adressenliste und die Liste der noch benötigten Unterlagen, Geburtsurkunde, etc. Ich musste in Rabat auch zum Zentralregister und mir ein marokkanisches Führungszeugnis holen und es wurde bei mir auch eine Verdienstbescheinigung verlangt (vielleicht, weil ein Mann bin). Frauen brauchen nicht zum Islam konvertieren, Männer hingegen schon. es gilt auch nicht, wenn man vorher in D konvertiert ist und dies schriftlich hat, das muss vor dem zuständigen Adul nachgeholt werden.