Hallo Robert,
ja es ist seit einiger Zeit tatsächlich so, dass neben einen polizeilichen Führungszeugnis ein ärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich ist.
Du kannst das Führungszeugnis auch schriftlich beim Justizministerium beantragen. Dies erspart Dir zwar einerseits die Fahrt nach Rabat, dauert aber länger als drei Tage bis dass Du es hast.
Grundsätzlich kannst Du ein Dein Fahrzeug, wie jeder Tourist auch, Dein Fahrzeug sechs Monate im Kalenderjahr hier unverzollt eingeführt halten.
Fakt ist aber auch, dass hier lebende Menschen trotzdem oft schon bei der Einreise das Fahrzeug verzollen müssen welches sie mit sich führen.
Zum einen geht man davon aus, dass jemand der einen Wohnsitz in Marokko hat auch nur hier (s)ein Fahrzeug angemeldet haben kann und deswegen hier benutzt und verzollen muss.
Mein Tipp: Zeige bei der Einreise nur Deinen Reisepass (und nicht, wie üblich, auch die c.s.j.) vor.
Wenn Du ein wenig Glück hast sieht man Dich als normalen Touristen an und Du must das Fahrzeug nicht bei der Einreise verzollen.