hallo
borgward,
Najib postet lügen.er behauptet z.b. kathi ,u.a. hätten einen meineid geleistet.
khati und du.
Ich fordere najib hiermit auf diese behauptung zurückzunehmen.
weshalb sollte ich? wir wollen ja immer bei der wahrheit bleiben.
§ 186 StGB:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet,
welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,
wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und,
wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist,
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
( hier greift § 11 abs 3 )
Sollte dir das aus den bekannten gründen nicht möglich sein,
wird der leser das entsprechend einordnen können,mit dem vorbehalt einer anzeige.
Ebenso sind die forenbetreiber in der verantwortung eine unterlassungsverpflichttungserklärung
von najib einzufordern und hier im forum für alle sichtbar einzustellen.
Da es sich hier um wiederholungen handelt,haben die forenbetreiber selbst bereits ihre pflichten verletzt.
zur realisierung der unterlassungsverpflichtungserklärung
notiere ich mir freundlichst eine frist zum 15.05.2012
da brauchst du nicht bis zum 15.05. zu warten.
was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.
Die Jünger des Herrn Jesus müssen lernen,
dass nicht der Schwall der Worte und die übermäßigen Beteuerungen und
Wiederholungen ihren Worten Gewicht geben,
sondern dass Gott Lust an der Wahrheit
im Innern und im Äußeren hatchoppy,
häng dich nicht zu sehr da rein, sonst wirst du auch angezeigt.
da wird dann sicher auch nicht vor einem meineid zurückgeschreckt.
du weisst ja: recht ist, was nutzt.
gruss
Najib