Hallo, hat jemand Erfahrung mit der Anerkennung einer Khul Scheidung? Die Scheidungsurkunde wurde in Anwesenheit von beiden Ehepartnern und Notaren in Marokko abgezeichnet. Ich bin gerade dabei den Antrag § 107 FamFG auszfüllen, ich befürchte allerdings dass die Urkunde nicht mit Rechstvermek versehen ist und damit vom deutschen Gericht nicht anerkannt wird.

Hat jemand in eine ähnlichen Fall Erfahrungen? Generell mit der Anerkennung von Khul Scheidungen bei deutschen Gerichten?

vielen Dank
Marco