@ Latino,
leider hast du nur zu recht !
ich weiss nun nicht,ob eine unterhaltsforderung die in marokko gueltig ist,auch ein einkommen in deutschland beinhaltet.
auf jeden fall wird es schwierig werden,wenn der verlobte von UmmYassin zu unterhhalt verurteilt wird.ganz gleich,wo er sich befindet...
und es wird eine harte probe fuer die junge liebe.