Eine Verstossung der Partnerin wird von keinem Gericht anerkannt.......
Dann geh nur mal z.B. nach Mauretanien (Nachbarland von Marokko!) oder in ganz viele andere islamische Länder. Die Verstossung (talaq) ist das Recht, das dem muslimischen Mann (nicht aber der Ehefrau) ermöglicht, die Ehe durch eine einseitige Willenserklärung zu beenden, ohne vor ein Gericht zu gehen, und ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Die Verstossung kann endgültig sein oder sie ist innerhalb einer gewissen Zeit durch einseitigen Entscheid des Mannes widerrufbar, und zwar auch ohne das Einverständnis der Frau .
Nur in äusserst wenigen islamischen Ländern braucht es für eine rechtskräftige Scheidung ein Gerichtsurteil. In Westeuropa braucht es auch bei binationalen Ehen immer ein Gerichtsurteil.