hallo zusammen,
das bussgeld betraegt, wie drake schon sagte, einheitlich 400 dh. ausgenommen ist die gurtpflicht, missachtung 100 dh !!
der fuehrerschein wird nur in gravierenden faellen sofort eingezogen, bei einem vergehen wird -sofern man nicht bereit ist, die 400dh gegen quittung vor ort zu zahlen- eben ein protokoll angefertigt, -fuehrerschein bleibt in der tasche- und "irgendwann" bekommt man dann auch ladung vor gericht, das kostet dann aber 800 dh !!
ach ja, wer mit 100dh 'schmiert', und dann ne quittung verlangt, sollte sich nicht wundern wenn er/sie ploetzlich in der zelle hockt -mit 'ner anzeige wegen bestechungsversuch !!
also, diskret, und dann lauefts auch
gruss, moutacim