Hallo zusammen,
ihr müsst doch eure Hochzeit sowieso beim Justizministerium Gericht 1. Instanz Familiengericht beantragen. Die Notare (=Familienrichter) nehmen ja die Eintragungen in die Urkundensammlung vor. Diese belehren euch auch, dass Ihr einen separaten Vertrag schließen könnt, also schmeißt Ihr den Ehevertrag bei der Beantragung der Ehe da mit auf den Tisch. Es müsste dann entsprechend sogar in der Eheurkunde erwähnt werden.
LG Roy