Das ist richtig was du sagst. Nur nach dem Ehevertrag unterschreibt der Partner vielleicht nicht mahr. Die andere Frage ist wenn dieser seperate Vertrag gegen die Regelung der Scharia die ja im Koran geregelt ist verstoesst; ist er dann noch gueltig oder nicht..zum Beispiel ueber das Vermoegen das die Frau in Deutschland hat und mit einbringt. Hat der marokkanische Mann das recht dieses anzutasten oder nicht..fuer viele ist das ein heisses Thema.


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