Hallo zusammen,
ich erlaube mir auch mal was zu diesem Thema zu sagen. In der maroc. Eheurkunde steht wörtlich:
..."Die Brautleute wurden darüber belehrt, dass sie das Recht haben, einen separaten Vertrag über das während der Ehe erworbene Vermögen und über dessen Verwendung zu schließen...."
Sagt doch eindeutig, dass ein Ehevertrag möglich ist, auch nach der Eheschließung. Ob sinnvoll oder nicht bleibt jedem selbst überlassen.
Wie heißt es so schön.... Hätte der Hund nicht gesch..., wäre der Haufen nicht da. Es zählen nun mal nur Fakten, wie man das Blatt auch wendet.
LG Roy